Politik / Wirtschaft / Bildung

14.06.2017

Betreuung in Kitas und Krippen soll Aufgabe der Gemeinden bleiben


Landkreis soll Gemeinden finanziell unterstützen

...LK Göttingen

Plätze in Kindertagesstätten und Krippen sollen weiterhin durch die Städte und Gemeinden bereitgestellt werden. Im Gegenzug sollen sie vom Landkreis finanziell unterstützt werden. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen von Landkreis und Gemeinden über die Wahrnehmung dieser Aufgaben der Jugendhilfe.

Kinder in Tageseinrichtungen zu fördern ist in Niedersachsen Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Landkreis Göttingen nehmen sie seit Jahrzehnten die Städte und Gemeinde für den Landkreis wahr. Aus Anlass der Kreisfusion war die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab dem 01.01.2018 neu zu verhandeln.

Die Verhandlungsdelegationen haben sich nun geeinigt. Wenn die Einigung umgesetzt wird, erhalten die Gemeinden bis zum Jahr 2022 20 Millionen Euro. Sie sollen über die Weiterleitung von Schlüsselzuweisungen fließen. Die jeweilige Höhe der Mittel für die einzelnen Städte und Gemeinden berücksichtigt einerseits die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde und bemisst sich andererseits an der Zahl der zu betreuenden Kinder. Mit diesem Verteilmechanismus sollen die Städte und Gemeinden, die einen hohen Ausbaustand haben, prämiert werden und gleichzeitig Anreize zum weiteren Ausbau geschaffen werden.

Thomas Brandes, Bürgermeister des Flecken Bovenden und Verhandlungsführer für die Städte und Gemeinden, bezeichnet die Einigung als zielführende und praktikable und Lösung. „Die Städte und Gemeinden haben ein Interesse, diese wichtige Aufgabe weiterhin selbst wahrzunehmen. Ich bin sehr zufrieden, dass der Landkreis die Städte und Gemeinden bei dieser Aufgabe finanziell unterstützt.“

Kreisrat Marcel Riethig, Dezernent für Jugendhilfe und Verhandlungsführer des Landkreises, sieht in der Einigung ein starkes Signal für den Kita- und Krippenausbau in der Region und hebt das gute Miteinander von Landkreis und Gemeinden hervor. Die finanzielle Stärkung werde sich positiv auf deren Aufgabenwahrnehmung auswirken. „Die Städte und Gemeinden werden damit in die Lage versetzt, den Kita- und Krippenausbau weiter voranzutreiben. Das ist eine gute Nachricht für die Kinder und Familien. Beide Seiten können sehr zufrieden sein.“

Die Verhandlungsdelegationen einigten sich darauf, den Städten und Gemeinden dieses Verhandlungsergebnis zur Annahme zu empfehlen. Landrat Bernhard Reuter habe bereits angekündigt, dass er die Einigung dem Kreistag nach Klärung letzter Details vorschlagen werde, erklärt Kreisrat Riethig. Der Landrat macht zugleich deutlich, dass der Landkreis nur gleichlautende Vereinbarungen – entsprechend dem erfolgreichen Verhandlungsergebnis – mit allen Städten und Gemeinden abschließe werde.

Sollten einzelne Städte und Gemeinden die ausgehandelte Vereinbarung nicht unterzeichnen, wird die Bereitstellung von Kita- und Krippenplätzen ab den 01.01.2018 vom Landkreis wahrgenommen. Für diesen Fall hat Landrat Reuter angekündigt, dem Kreistag aus Gründen der Fairness für diese Kommunen eine gesplittete Kreisumlage vorzuschlagen. So werde sichergestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis nicht zu Lasten der übrigen Gemeinden ausfinanziert werde.

 

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