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05.07.2019

Fairer Ausgleich zwischen Landkreis und Gemeinden


Landrat mahnt zur sachlichen Debatte bei Kreisumlage

...LK Göttingen

Sollte der Landkreis die Gemeinden finanziell entlasten? Diese Debatte beschäftigt die Lokalpolitik im Landkreis Göttingen. Hintergrund: Der Landkreis finanziert sich zu einem Drittel aus der Kreisumlage. Das Volumen der Kreisumlage ist inzwischen auf ein Rekordniveau gestiegen.

 „Bevor ein Euro mehr über die Umlage an den Landkreis fließt, haben die Gemeinden zuvor zwei bis 2,50 Euro mehr eingenommen“, stellt der Landrat klar. Trotzdem sei eine Diskussion über eine Entlastung der Gemeinden sinnvoll, fügt er hinzu. Der Landkreis habe das Haushaltsjahr 2018 mit einem Überschuss von 16 Millionen Euro abgeschlossen. Wenn seriös über eine Weitergabe von Mitteln an die Gemeinden gesprochen werden solle, sei die Frage der Höhe der Entlastung entscheidend.

„Ich halte es für falsch, Zahlen ohne sachliche Grundlage oder nachvollziehbare Kriterien aus der Luft zu greifen. Die Höhe der Entlastung kann kein Wunschkonzert sein“, bringt Landrat Reuter es auf den Punkt. Das Ziel sei ein fairer Ausgleich zwischen Landkreis und Gemeinden. „Weder Gemeinden noch Landkreis sind Kommunen zweiter Klasse. Beide haben ihre Aufgaben zu erfüllen und an beide richten Bürgerinnen und Bürger Ansprüche und Erwartungen. Dazu gehört auch, politische Entscheidungen für die Stärkung des ländlichen Raumes umzusetzen. Der Landkreis muss in der Lage sein, eine Tarifreform im ÖPNV finanzieren zu können“, mahnt der Landrat.

Landrat Reuter schlägt vor, sich bei der Höhe der Entlastung an der Leistungsfähigkeit der Kommunen zu orientieren. Haben Kommunen hohe Überschussrücklagen, können sie mehr leisten, haben Kommunen niedrigere oder keine Überschussrücklagen, sind sie weniger leistungsfähig. Als Indikator sei das Verhältnis von Überschussrücklagen der Kommunen im Verhältnis zu ihrem Haushaltsvolumen bestens geeignet.

Das Modell des Landrats sieht vor, die Quote der Überschussrücklagen des Landkreises und der Gemeinden ins Verhältnis zueinander zu setzen und auf dieser Grundlage einen Betrag zu ermitteln, mit dem die Gemeinden entlastet werden können. „Dieses Verfahren sichert dauerhaft einen fairen Ausgleich zwischen Landkreis und Gemeinden“, so der Landrat.

Der Maßstab Überschussrücklage biete einen weiteren Vorteil. Von der Überschussrücklage des Landkreises profitierten die Gemeinden immer, egal in welcher Höhe sie entlastet würden. Denn bevor in wirtschaftlich schlechten Zeiten die Kreisumlage angehoben werden müsse, greife der Landkreis auf seine Überschussrücklagen zurück. „Für die Gemeinden ist also kein Cent verloren, der in der Überschussrücklage des Landkreises landet“, so der Landrat abschließend.

 

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