Meldungen / Kreis Meldung

22.06.2019

Vermehrte Fragen zur Gebühr der Komposttonne


Abfallwirtschaft Osterode hat Abfallgebührenbescheide versandt

...LK Göttingen

In dieser Woche hat die Abfallwirtschaft Osterode am Harz geänderte Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2019 verschickt. Erstmals sind die neu aufgestellten Komposttonnen berücksichtigt und gegebenenfalls das geänderte Restabfallvolumen im Bescheid angepasst. Bei der Abfallwirtschaft Osterode am Harz gehen derzeit vermehrt Fragen von Kundinnen und Kunden ein, insbesondere zum berücksichtigten Zeitraum der verschiedenen Abfallbehälter.

Die Leerung der Komposttonne begann am 01.04.2019. Die Gesamtgebühr für die Komposttonne im Jahr 2019 bezieht sich auf den tatsächlichen maximalen Leistungszeitraum von neun Monaten und ist für diesen Zeitraum kalkuliert. Im Bescheid ist also bereits berücksichtigt, dass in den ersten drei Monaten die Komposttonne in 2019 noch nicht zur Verfügung stand.

Wer nach Überprüfung Fragen zu seinem Änderungsbescheid hat oder offensichtliche Fehler feststellt, kann sich an die Ansprechpersonen der Gebührenstelle wenden. Sie stehen unter der auf dem Bescheid angegebenen Telefonnummer und den dort genannten Servicezeiten zur Verfügung. Ferner kann außerhalb der Servicezeiten ein Termin vereinbart werden.

Erfahrungsgemäß gibt es in der Gebührenstelle in den Tagen nach dem Versand der Änderungsbescheide ein erhöhtes Besucher- und Gesprächsaufkommen.
Die Kreisverwaltung empfiehlt deshalb, Anfragen und Hinweise per E-Mail an die Gebührenstelle zu senden unter abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de. Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz ist auch per Fax erreichbar: 05522 960-4791.

Wichtig: Für die Bearbeitung von Anfragen aller Art ist die Angabe der Objektnummer unerlässlich.

 

Anzeige