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21.05.2019

Haus und Grundstückseigentümer sollten Förderanträge nicht vergessen

...von Petra Bordfeld

Gemeindebürgermeister Harald Dietzmann möchte Haus- und Grundstückseigentümer der Ortschaften Eisdorf und Willensen sowie des Ortsteiles Teichhütte daran erinnern, dass diese Dörfer noch bis Ende 2020 im Förderprogramm des Landes Niedersachsen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung vertreten sind. Damit können für bestimmte Maßnahmen und Gebäude beim Amt für regionale Landesentwicklung in Göttingen Förderanträge gestellt werden. Der nächste Stichtag ist der 15. September 2019.

Wer in diesem Jahr einen Förderantrag stellen möchte, sollte mit Vorbereitungen nicht mehr zu lange warten. Denn der Antragstellung muss regelmäßig eine Beratung durch die von der Gemeinde Bad Grund eingesetzten Dorferneuerungsberater vorausgehen. Die Kosten für diese Erstberatung trägt übrigens die Gemeinde.
Dorferneuerungsberater für Willensen und Teichhütte ist die Planungsgruppe Puche Stadtplanung, Umweltplanung Consulting GmbH (Adresse: Häuserstraße 1, 37154 Northeim, Telefon: 05551-58905-12, Email: dirk-puche@pg-puche.de), für Eisdorf ist es das Planungsbüro Oeco Plan GmbH (Adresse: Reintalstraße 6, 37130 Gleichen, Telefon: 05592-927793, Email: oecoplan@aol.com). Ansprechpartner ist dort auch Dipl.-Ing. Jörg Bolle (Telefon: 05508-1483, Email: J.Bolle@t-online.de).

Wenn jemand nach der Beratung einen Förderantrag stelle möchte, so muss dieser über die Gemeinde bei der Förderstelle Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen (Danziger Straße 40, 37083 Göttingen) eingereicht werden. Für jedes Gewerk sind drei Vergleichsangebote beizufügen. „Die Förderstelle entscheidet dann, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist“, so Dietzmann.

Als ganz wichtig sei außerdem zu beachten, das Zuwendungen nur für solche Maßnahmen bewilligt werden können, mit denen vor Antragsstellung und Bewilligung noch nicht begonnen wurde, und für die auch noch keine Aufträge oder Bestellungen erteilt wurden.

 

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