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14.11.2018

Hundesteuersatzung sowie Haushaltssatzung boten Diskussionsstoff

beim Hördener Ausschuss Dorfentwicklung Bauen und Finanzen

von Petra Bordfeld

Nicht „nur“ die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Hörden sorgte während der Sitzung des Ausschusses Dorfentwicklung, Bauen und Finanzen, dem übrigens der gesamte Gemeinderat angehört, für viel Diskussionsstoff. Das Gleiche durfte zur Neufassung der Hundesteuersatzung festgestellt werden.

Am Ende war man sich einig, dass die Steuer für einen Hund ab 2019 45,60 € betragen wird, für den zweiten Hund 72 €, für jeden weiteren Hund 132 € und für jeden gefährlichen Hund 480 €. Eine Anhebung für den Ersthund erfolgt damit nicht.

Kämmerer Arnd Barke stieg dann in den Vorbericht des Haushaltsplanes ein und verwies die Ausschussmitglieder schmunzelnd darauf hin, dass sie bestimmt nicht nur artig zuhören müssten, sondern sofort Fragen stellen sollten, wenn diese auftauchten. Von dem Angebot wurde reichlich Gebrauch gemacht.

Barke betonte, dass der Ergebnishaushalt, mit seinem ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 32 000 € als positiv zu bewerten wäre.

Bei den Investitionen sind rund 88 000 € für eine Spielhütte, ein Sonnensegel, Spielgeräte für das Krippenfreigelände sowie für neue Fenster an der Vorsatzwand der Mehrzweckhalle, für Dorferneuerungsmaßnahmen und zur Erneuerung der Sieberbrücke vorgesehen.

Kontrovers diskutiert wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Realsteuerhebesätze. Danach sollten nach sechs Jahren die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer leicht erhöht werden.

Nach intensiven Diskussionen wurden verschiedene Änderungen in die Haushaltplanung eingebracht, so dass sich die Planung noch einmal verändert hat. Im Ergebnis ergaben diese Änderungen, dass die Haushaltsplanung jetzt von einem Überschuss in Höhe von 11.000 € ausgeht. pb

HAUSHALTSPLAN HÖRDEN FÜR 2019

Ergebnishaushalt:
Ordentliche Erträge: 955 000 €
Ordentliche Aufwendungen: 923 00 €

Finanzhaushalt:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 927 500 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit: 861 000 €
Einzahlungen für Investitionstätigkeit: 31 000 €
Auszahlung für Investitionstätigkeit: 88 700 €
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit: 57 700 €
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit: 36 000 €

Steuersätze:
Grundsteuer A (für land- und fortwirtschaftliche Betriebe: 380 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke): 380 v. H.
Gewerbesteuer: 365 v. H.

 

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