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28.08.2018

Einhaltung des Jugendschutzgesetzes


Hier wurde der Jugendschutz eingehalten: Zwei Mitarbeiterinnen und die jugendlichen Testkäufer.

Jugendliche Testkäufer im Südharz unterwegs

...LK Göttingen

Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu prüfen, haben Jugendliche, begleitet von Mitarbeitern des Landkreises Göttingen und der Polizeiinspektion Northeim-Osterode, Testkäufe im Bereich des Südharzes gemacht. Dabei sind in drei von acht Verkaufsstellen alkoholische Getränke an Minderjährige verkauft worden.

Die Testkäufe sollen präventiv wirken und dazu beitragen, das Verkaufspersonal im Einzelhandel für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu sensibilisieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkaufsstellen wurden über die Auswirkungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Minderjährige informiert und belehrt. Bei Verstößen wurden aber auch Bußgelder verhängt. In diesem Jahr sind noch weitere Testkäufe geplant. Fazit: Wer unsicher hinsichtlich des Alters bei Jugendlichen ist, sollte sich immer den Ausweis zeigen lassen und sich die Zeit nehmen, das Alter zu berechnen.

Informationen zum Jugendschutz gibt es beim Landkreises Göttingen, Peter Dzimalle, Telefon 05522 960-4750.

 

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