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01.06.2018

In jedem Fall Einstimmigkeit beim Wulftener Rat

...von Petra Bordfeld

Einstimmigkeit herrschte beim Rat der Gemeinde Wulften vor, als es um den Beschluss über den Kindertagesstättenbedarfsplan für das kommende Kindergartenjahr ging. Denn das Kindertagesstättengesetz verpflichtet den Träger der Jugendhilfe – in diesem Fall den Landkreis Göttingen – die für seinen Bezirk erforderlichen Betreuungsplätze in derartigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Da diese Aufgabe auf Wulften übertragen wurde, liegt es an der Gemeinde, der vorgegebenen Bedarfserfüllung nachzukommen, was in Angriff genommen wurde.

Arnd Barke, Kämmerer und stellvertretender Gemeindedirektor, ließ in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt, dass der Niedersächsische Landesrechnungshof bereits 2015 im Rahmen einer in 30 Landkreisen vorgenommenen überörtlichen Prüfung festgestellt habe, das in keinem Fall sämtliche Vorgaben zur Anwendung gekommen seien. Dazu habe auch der Landkreis Göttingen gehört. Der habe allerdings mittlerweile in einem Leitfaden ein Konzept zur zukünftigen Ausgestaltung einheitlicher Planungsstandarde erarbeitet. Und genau das soll in diesem Jahr erstmals als Probe zur kreisweiten Anwendung kommen. Damit soll gesichert werden, dass der Landkreis als Träger der Gesamtverantwortung und die kreisangehörigen Gemeinden letztendlich als durchführende Planungsinstanzen eine mögliche rechtssichere Planung vorweisen können.

In dem Wulftener Bedarfsplan steht unter anderem geschrieben, dass damit zu rechnen sei, dass – gemessen an den Geburtszahlen - eine Versorgungsquote von 100 Prozent notwendig sein werde. Das zeigten auch die vorliegenden Anmeldezahlen für das bevorstehende Kindergartenjahr auf, das am 1. August 2018 beginnt. Übrigens sei die Kindertagesstätte mit rund 20 Prozent von Mädchen und Jungen aus den Umlandgemeinden belegt.

Es werde aber keine Beitragserhöhung geben, die ist letztendlich am 1. August 2017 erfolgt. Außerdem dürfe nicht übersehen werden, dass voraussichtlich eine Beitragsfreistellung für die Kindergartenkinder durch die fest geplante Gesetzesänderung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetztes erfolgen wird.
Einstimmigkeit lag auch bei den weiteren Tagesordnungspunkten vor, wie beim Beschluss der Jahresrechnung 2011 und der Entlastung von Gemeindedirektor Rolf Hellwig vor. Barke erläuterte, dass die Verwaltung mit der Jahresrechnung dem Rat Rechenschaft über die Ausführung Derrs Haushaltplanes abgebe. Das Rechnungsprüfungsamt Göttingen hat alles geprüft und am Ende auch keine Verstöße fesgestellt und die Entlastung empfohlen.

Auf die außerplanmäßige Auszahlung für die Ausgleichsmaßnahme „Kalte Büh“ eingehende, betonte der Kämmerer dass die Gemeinde Wulften Eigentümerin eines Grundstückes ist, welches im Geltungsbereich des Gewerbegebietes liegt. Genau dieses Stück habe sie „zweckentfremdet“, indem dort für rund 2 700 Euro Bäume gesetzt wurden. Damit sei neues Vermögen geschaffen worden, welches im Haushaltplan nicht vorgesehen ist. Deswegen wurde einer außerplanmäßigen Auszahlung in selber Höhe zugstimmt, denn die haushaltsrechtliche Abdeckung ist gewährleistet.

Bürgermeister Henning Kruse gab dann im Gasthaus Thiele „Zum Albert“ zu bedenken, dass man in der Dorferneuerung Kosten für Umgestaltung des Angerplatzes veranschlagen sollte.

Barke wiederum legte offen, dass man mit dem Projekt „Renaturierung des Hackenbachs“ an dem Niedersächsischen Wettbewerb „Bach und Fluss“ teilgenommen habe. Die von einer Jury ausgewerteten Beiträge sollen dann im August/September bereist werden. Danach werde sich rausstellen, ob man gewonnen hat. Wenn dem so sein wird, gibt es eine Broschüre, wo alle Beiträge näher erläutert werden und wohl auch einen kleinen Pokal.

Abschließend ging Barke noch auf das Thema Grundsteuer ein, die bereits am 10. April dieses Jahres vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Letztendlich besteht dieses Gesetz seit 1964, das sind viele Jahrzehnte, wo nichts passiert ist. Das Gericht hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 ein Neues zu beschließen und zu verkündigen. Bis dahin gilt die Grundsteuer noch. Sollte bis Ende des nächsten Jahres noch keine Entscheidung gefallen sein, dann werde die Frist bis höchstens zum 21. Dezember 2024 verlängert. „Wenn wir keine Grundsteuer mehr erheben dürfen, dann würde unser Haushalt platzen“, so Barke. Aus Sicht des Bürgers sei es zwar schön, keine Steuer zu zahlen. Aber das Gemeindewesen braucht eben diese Steuer, sonst könnten die schönen öffentlichen Einrichtungen nicht aufrecht erhalten bleiben. „Und wir haben einige, die das Leben schöner machen“.

 

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