Meldungen / Kreis Meldung

28.05.2018

Erreichbarkeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


Neue Durchwahl für Meldungen aus dem Kreisgebiet

...LK Landkreis

Für telefonische Meldungen einer Kindeswohlgefährdung im Gebiet des Landkreises Göttingen gibt es künftig eine neue Rufnummer. Ab dem 01.06.2018 gilt die Durchwahl 0551 525-3737. Unter dieser Rufnummer sind Beschäftigte der Kreisverwaltung erreichbar montags bis donnerstags von 08:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr.

Bislang galt für Meldungen bei der Kreisverwaltung die Durchwahl -2169. Mit der Änderung zur -3737 werden die Durchwahlziffern der zuständigen Bereiche bei Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen vereinheitlicht.

Außerhalb der Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist bei Kindeswohlgefährdung unverändert eine Meldung unter der Notrufnummer 110 möglich. Die Polizei informiert die Rufbereitschaft des Fachbereichs Jugend der Kreisverwaltung.

Mehr zum Thema Verdacht auf Kindeswohlgefährung auf www.landkreisgoettingen.de

 

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