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04.05.2018

Landkreis beantragt Fortführung der Förderschulen Lernen


Angebot soll an den drei Förderschulen vorrübergehend bestehen bleiben

...LK Göttingen

Die Verwaltung des Landkreises Göttingen hat bei der Landesschulbehörde die Fortführung der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen zum Schuljahr 2018/19 beantragt. Betroffen sind die Pestalozzischule in Duderstadt, die Schule im Auefeld in Hann. Münden und die Wartberg-Schule in Osterode am Harz. Der Antrag ist für eine Übergangsfrist bis maximal zum Ende des Schuljahrs 2027/2028 gestellt. Er soll die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Lernen an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis ermöglichen.

Der Landkreis Göttingen hat dafür die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen an den Schulen in seiner Trägerschaft geschaffen. Für eine vollständige Umsetzung bedarf es aber zudem einer ausreichenden personellen Versorgung. Diese ist nach Einschätzung der Schulleitungen noch nicht gegeben. Die Kreisverwaltung schließt sich dieser Einschätzung ohne Abstriche an und fordert vom Land ein Gesamtkonzept und eine auskömmliche Versorgung unter anderem mit sonderpädagogischen Förderstunden.

Derzeit prognostiziert der Landkreis für mindestens die kommenden fünf Jahre einen Bedarf, jeweils 13 bis 14 Schülerinnen und Schüler in den fünften Jahrgängen weiter an den drei Förderschulen zu unterrichten. Für diesen Fall räumt das Schulgesetz die Möglichkeit einer Übergangsfrist ein. Auf dieser Grundlage erfolgte nun fristgerecht der Antrag der Kreisverwaltung.

Die Entscheidung der Gremien des Kreistags steht noch aus. Die Themen Inklusion und Weiterführung der Förderschulen Lernen werden in der nächsten Sitzung des Schulausschusses am 07.06.2018 beraten.

 

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