Meldungen / Kreis Meldung
10.04.2018
Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild werden gesenkt
Kreisverwaltung reagiert auf Anregung der Jägerschaften
...LK Göttingen
Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild wird gesenkt. Für die Trichinenuntersuchung werden je erlegtem Wildschwein künftig 5 Euro fällig. Damit wird die Gebühr in etwa halbiert.
Die Kreisverwaltung reagiert mit diesem Schritt auf eine Anregung der vier Jägerschaften im Landkreis Göttingen. Diese hatten in einem gemeinsamen Schreiben die Absenkung auf 5 Euro angeregt. Hintergrund ist die Afrikanische Schweinpest. Die intensive Bejagung von Schwarzwild ist eine wesentliche Präventionsmaßnahme gegen die Ausbreitung dieser Tierseuche.
Die Gebührensenkung tritt zum 15.04.2018 in Kraft und ist gültig für das laufende Jagdjahr (bis 31.03.2019). Die Regelung gilt ausschließlich für Wildschweine, die im Gebiet des Landkreises Göttingen erlegt wurden. Der Erlegungsort muss im Wildursprungsschein vermerkt sein. Andernfalls bleibt es bei der bisherigen Gebühr.