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23.03.2018

Bundesregelung: Schonzeit für Schwarzwild ganzjährig aufgehoben


Beschluss des Kreistags zur Aufhebung ab 01.04.2018 hinfällig

...LK Göttingen

Die Jagd auf Schwarzwild ist seit dem 14.03.2018 grundsätzlich ganzjährig möglich. Mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Jagdzeiten im Bundesgesetzblatt trat diese Regelung in Kraft. Die Aufhebung der Schonzeit ist eine bundesweite Regelung und gilt auch für Niedersachsen. Damit ist der Kreistagsbeschluss, der die Aufhebung der Schonzeit zum 01.04.2018 vorsieht, hinfällig.

Der Schutz von Elterntieren nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes bleibt davon unberührt. Elterntiere, die für die Aufzucht benötigt werden, dürfen auch weiterhin nicht bejagt werden, solange die Jungtiere nicht selbständig sind.

 

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