Politik / Wirtschaft / Bildung

16.03.2018

Gebührenerlass für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen


CDU: Der Gebührenerlass für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen ist das Gebot der Stunde zur Seuchenprävention

...CDU Göttingen

Die CDU-Fraktion im Kreistag Göttingen setzt sich für eine Unterstützung der aktiven Jäger bei ihrer Präventionsarbeit gegen die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Göttingen ein. Mit größter Sorge beobachten wir die Ausbreitung der ASP in unseren direkten Nachbarländern Polen und Tschechien.

Die Gefahr, dass die Seuche nach Deutschland verschleppt wird, ist akut, auch weil wir zu den Ländern mit der höchsten Wildschweindichte zählen. Jedes erlegte Wildschwein muss von den regional zuständigen Fleischbeschautierärzten oder Fachassistenten (m/w) auf eventuellen Trichinenbefall untersucht werden. Die Untersuchung ist vorgeschrieben, wenn das Schweinefleisch dem menschlichen Verzehr dient.

Unseren anliegenden Antrag werden wir in den zuständigen Finanzausschuss einbringen, um in der nächsten Kreistagssitzung eine verbindliche Entscheidung zugunsten der aktiven Jäger zu bekommen. Darin fordern wir den Landkreis Göttingen auf, ab dem 01.04.2018 bis zum 31.03.2020 vorübergehend die Kosten für die Trichinenuntersuchung bei erlegten Wildschweinen zu erlassen. Dies dient als Anreiz für eine verstärkte Bejagung, was zentraler Bestandteil des Tierseuchenschutzes und somit unerlässlich ist.

„Ein Ausbruch der ASP im Landkreis hätte entlang der Wertschöpfungskette unserer Schweinehalter sowie der verarbeitenden Industrien dramatische wirtschaftliche Verluste zur Folge. Mittels dieser Präventionsmaßnahme der CDU gilt es, gegenzusteuern. Das öffentliche Interesse überwiegt hier klar dem Gebühreninteresse der Behörde“, so Harm Adam (finanzpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion).

Um vom Erlass der Trichinengebühr von 9,50€ pro Tier profitieren zu können, werden die aktiven Jäger des Landkreises aufgefordert, neben der gewohnten Trichinenprobe eine Blutprobe des Tieres abzugeben, diese werde durch das amtliche Personal auf Seuchenbefall hin untersucht.

 

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