Meldungen / Städtische Meldung

23.09.2017

Landkreis bestätigt Gültigkeit des Ratsbeschlusses zur Einwohnerbefragung


...Stadt Bad Lauterberg im Harz

Die Bad Lauterberger Einwohnerbefragung zur Einführung von Ortsräten, die am Sonntag (24.9.2017) zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden wird, ist rechtmäßig, der entsprechende Ratsbeschluss ist gültig. Dies bestätigt auch der Landkreis Göttingen. Entgegen anderslautender Meldungen im Harzkurier und entgegen der Behauptungen der WgiR hat die Stadtverwaltung korrekt gehandelt, indem sie den entsprechenden Ratsbeschluss vom Februar diesen Jahres umsetzte und die Einwohnerbefragung organisierte.

Eine Eingabe der Wählergruppe WgiR, die erreichen wollte, dass der Landkreis gegen die Einwohnerbefragung vorgeht, wurde von der Kommunalaufsicht mit deutlichen Worten abgelehnt. „Die von Ratsherr Fritz Vokuhl und der Wgir erhobenen Unterstellungen sind haltlos. Das hat die Landkreisverwaltung nun umissverständlich klargestellt“, so Bürgermeister Dr. Thomas Gans.

Die WgiR hatte behauptet, der Ratsbeschluss sei nicht gültig, weil darin die Rede von einer Bürgerbefragung war. Der entsprechende Paragraph 35 NKomVG wurde jedoch kurz zuvor geändert; nun wird die Befragung dort als Einwohnerbefragung bezeichnet. „Es kam dem Rat bei seinem Mehrheitsbeschluss im Februar aber nicht auf die genaue Bezeichnung Bürger oder Einwohner an, sondern darum, den Willen der Lauterberger zu erfragen“, so Gans: „Natürlich ist die Verwaltung dabei an das jeweils geltende Recht gebunden. Und ein gültiger Ratsbeschluss muss selbstverständlich von der Stadt auch umgesetzt werden.“

Auch der Erlass einer eigenen Satzung zur Befragung ist nach der Gesetzesänderung nicht mehr notwendig.

Bürgermeister Dr. Thomas Gans kritisiert den Vorstoß der WgiR: „Hier wurde völlig unnötig Verwirrung und Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern gestiftet. Ich bin froh, dass der Landkreis nun ein für alle Mal klargestellt hat, dass die Stadt bei der Einwohnerbefragung rechtmäßig handelt. Ich kann nur alle auffordern, am Sonntag an der Befragung teilzunehmen, damit wir ein möglichst repräsentatives Ergebnis darüber erhalten, ob die Bad Lauterberger die Einführung von Ortsräten befürworten oder ablehnen.“ Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bad Lauterberg haben.

Bezüglich der Kritik an der Kostenschätzung der Stadt weist der Bürgermeister darauf hin, dass die von der Verwaltung angesetzten Kosten für die Einführung von Ortsräten in Höhe von 75.000 – 100.000 Euro nicht nur die Aufwandsentschädigungen für die Ortsräte und Ortsbürgermeister enthalten. Hier schlagen vor allem die Personalkosten zu Buche, da bei jeder einzelnen Sitzung jeweils ein Vertreter der Verwaltungsleitung sowie ein Protokollführer anwesend sein muss. Dazu kommen die Kosten für Räumlichkeiten, Repräsentationskosten und Ausstattung der Ortsbürgermeister und vermutlich, abhängig von dem Willen des Stadtrates, auch ein Budget pro Ortsrat.

Auch die Anzahl von Ortsräten steht noch keineswegs fest. Im Falle einer Einführung von Ortsräten müsste der Rat erst noch darüber beschließen, welches Gebiet genau zu welcher Ortschaft gehört. Nicht nur die Dörfer, sondern auch die Kernstadt könnte in ein oder mehrere Ortschaften aufgeteilt werden, mit jeweils eigenem Ortsrat und Ortsbürgermeister. Die Berechnungen der Verwaltung gehen dabei von mehreren Sitzungen pro Jahr pro Ortsrat aus, wobei der jeweilige Ortsbürgermeister selbst über die Anzahl der einberufenen Sitzungen entscheidet.

 

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