Regionales / SG Hattorf

21.08.2017

Samtgemeindebürgermeister ohne Nebentätigkeiten

Hauptverwaltungsbeamte müssen drei Monate vor Ablauf des erstes Jahres der Amtszeit Auskunft über Nebentätigkeiten geben.

von Herma Niemann

Hattorf. Aufgrund der Neuregelung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes durch die Gesetzesänderung vom Oktober 2016, ist der Hauptverwaltungsbeamte künftig verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres seiner Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mitzuteilen, welche Tätigkeiten er ausübt.

Dass er keine Nebentätigkeiten ausübe, teilte Rolf Hellwig auf der jüngsten Sitzung des Samtgemeinderates Hattorf mit. Die Mitteilungspflicht erfasst grundsätzlich alle Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie pflichtige Nebentätigkeiten, wie etwa Nebentätigkeiten im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, wenn dies im öffentliche Interesse liegt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung verurteilte der Samtgemeindebürgermeister aufs Schärfste den in den Sommerferien auf dem Spielplatz der Grundschule Hattorf ausgeübten Vandalismus, der mit etlichen Schäden einherging. Zum Glück seien zu dem Zeitpunkt noch nicht alle neuen Spielgeräte aufgestellt gewesen. Dabei seien die Schäden eigentlich sekundär, so Hellwig. „Das grenzt schon an eine schwere Straftat, wenn die Gefahr eines Hausbrandes und die Verletzung spielender Kinder einfach in Kauf genommen werden“. Grobe Scherben seien mit der Spitze nach oben in den Fallschutz platziert worden, der komplett ausgetauscht werden musste. Aus Sicherheitsgründen ist der Spielplatz zukünftig ab 18 Uhr gesperrt. Die Polizei habe die Jugendlichen aufgerufen, sich freiwillig zu stellen ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen, nach seiner Information habe sich jedoch niemand gemeldet.

Weiter berichtete Hellwig, dass der große Rohrbruch einer Transportleitung auf zehn Metern länge vor dem Rathaus innerhalb eines dreiviertel Tages beseitigt werden konnte. Ebenso habe es eine kurzfristige Verkeimung im Brunnen von Elbingerode gegeben, die inzwischen beseitigt sei. Eine Gefahr für die Bevölkerung habe nicht bestanden. Die Elbingeroder wurden in der Zeit mit Wasser aus dem Hochbehälter Hörden versorgt.

 

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