Panorama

11.07.2023

Landrat und Dezernentin danken allen Einsatzkräften:


 Kreisfeuerwehr unterstützt bei Großbrand-Bekämpfung am Ravensberg in Bad Sachsa

...LK Göttingen

Eine etwa zwei Hektar große Waldfläche ist in der Nacht zu Sonnabend, 8. Juli 2023, am Ravensberg bei Bad Sachsa in Brand geraten und konnte bis Sonntagnachmittag nahezu vollständig gelöscht werden. Die Kreisfeuerwehr des Landkreises Göttingen unterstützte bei der Brandbekämpfung. Feuerwehrleute und Feuerwehrführungskräfte aus dem gesamten Landkreis Göttingen sind an dem Großeinsatz neben den örtlichen Feuerwehren beteiligt gewesen.

Im Einsatz waren in der Spitze etwa 220 Personen, neben den Feuerwehren und dem Waldbrandbeauftragten des Landkreises Göttingen auch die Polizei, die DRK- und ASB-Bereitschaften, das THW, sowie Vertreter*innen der Landesforsten und des Ordnungsbereiches sowie der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Göttingen.

An der Einsatzstelle machten sich am Sonnabend auch der Göttinger Landrat Marcel Riethig und Marlies Dornieden, Kreisrätin und Dezernentin für Feuerwehr und Katastrophenschutz des Landkreises, gemeinsam mit Anja Letzsch, der allgemeinen Vertreterin von Bad Sachsas Bürgermeister Daniel Quade, ein Bild von der Lage vor Ort. Riethig dankte den Feuerwehren für deren guten, schnellen und koordinierten Einsatz: „Es zeigt sich wieder einmal, wie sehr man sich auf die Feuerwehren und deren Stärke – auch im Zusammenspiel in schwierigen Lagen – verlassen kann.“

„Für die Feuerwehr ist dieser Einsatz aufgrund der überwiegenden Steilhanglage des Brandgebietes und der hohen Tagestemperaturen nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch gefährlich gewesen“, betonte Marlies Dornieden. Gleichwohl sei sie dankbar, dass die Zusammenarbeit der Wehren aus allen drei Brandschutzabschnitten des Kreisgebietes wieder einmal sehr gut und erfolgreich funktioniert habe und auch durch die gute Kooperation mit den Nachbarkreisen Goslar, Harz und Nordhausen Hilfestellungen generiert werden konnten. Ein Dank gelte auch den Familien der Einsatzkräfte, die ihre Angehörigen uneingeschränkt bei der Ausübung ihres Ehrenamtes unterstützen und ihnen den Rücken stärken sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die ihre Beschäftigten für ihren Einsatz freistellen.

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