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27.01.2022

Kultur in der Corona-Pandemie


Landkreis fördert Streaming von Kulturveranstaltungen

...LK Göttingen

Mit einem Beitrag von insgesamt 45.000 Euro will der Landkreis Göttingen die Kulturszene im Kreis in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützen. Das hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung beschlossen. Gefördert wird das Streamen von Kulturveranstaltungen vor dem Hintergrund, dass Kulturveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nur eingeschränkt stattfinden können, die Zahl der Teilnehmenden beschränkt wird.

Der Förderzeitraum ist zunächst bis zum 31.03.2022 begrenzt. Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Die Veranstaltung findet in einer regulären Spielstätte (Theater, Club, usw.) im Landkreis Göttingen statt
  • Es treten überwiegend lokale Künstler*innen auf
  • Die Bürger*innen des Landkreises Göttingen können den Stream kostenfrei über ein digitales Endgerät in Bild und Ton verfolgen.

Der maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 1.500 Euro. Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs (Windhund-Prinzip) durch Vorlage eines Antrags mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellung. Die Förderung ist auf maximal vier Veranstaltungen pro Veranstalter / Spielstätte / Künstler beschränkt. Förderfähige Kosten (bei Hybridveranstaltungen anteilig) sind Gagen, Personalkosten, Raummieten und Mietkosten für Technik.

Der Antrag ist zu richten an den Landkreis Göttingen, Fachdienst 40.2

z.H. Herrn Just. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 05522/960-4140 oder -2509, E-Mail just.t@landkreisgoettingen.de, und auf der Website des Landkreises  www.landkreisgoettingen.de/aktuelles/corona-informationen/corona-hilfsfonds

 

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