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08.09.2021

Ein Fahrrad leasen und dabei Geld sparen


(v.l.) Bürgermeister Harald Dietzmann, Personalratsvorsitzende Melanie Henschel und der Sachbearbeiter für Personalwesen Andreas Mackowiak

Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, berichtet von einem neuen Angebot für die Angestellten der Gemeindeverwaltung

...von Herma Niemann

Wessen Weg nicht allzu weit zur Arbeit ist und deshalb mit dem Fahrrad fahren kann, der kann auf diese Weise nicht nur etwas für seine Fitness sondern auch für seinen Geldbeutel tun. Zumindest trifft dies seit März diesen Jahres auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen zu. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).

Die Beschäftigten der Gemeinde Bad Grund können künftig im Rahmen dieser Entgeltumwandlung über ihren Arbeitgeber Fahrräder leasen. Zusätzliche Kosten für die Gemeinde entstehen dabei nicht. Die Möglichkeit hierzu wurde von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes durch den sogenannten „TV-Fahrradleasing“ geschaffen. „Eine begrüßenswerte tarifliche Anpassung, die schon länger außerhalb des öffentlichen Dienstes möglich ist und gern in Anspruch genommen wird“, so der Bürgermeister Harald Dietzmann.

Eine vorherige Umfrage in der Verwaltung habe ergeben, dass von Seiten der Beschäftigten hieran reges Interesse besteht. Dies setzt die Gemeinde Bad Grund nun, vielleicht sogar als eine der ersten Kommunen im Landkreis Göttingen, um. Die Initiative dazu kam vom Personalrat. „Ich sehe das als Bereicherung für unsere Kollegen und man leistet einen Beitrag zur Förderung seiner Gesundheit“, betont die Personalratsvorsitzende Melanie Henschel. Aus Sicht des Arbeitgebers habe man die Anregung gerne aufgenommen, ergänzt Dietzmann.

Als dafür benötigten Kooperationspartner wurde die Firma Bikeleasing aus Uslar ausgewählt. Dadurch, dass die Gemeinde Bad Grund verhältnismäßig klein sei, habe man in diesem Fall keine Ausschreibung machen, sondern nur die Angebote verschiedener möglicher Kooperationspartner vergleichen müssen, erklärt Andreas Mackowiak (Sachbearbeitung Personalwesen). Die Fahrräder können im Fahrradfachhandel insbesondere auch vor Ort und in der näheren Umgebung erworben werden.

Durch das Fahrradleasing soll ein höherer Anreiz bei den Beschäftigten geschaffen werden, vom Auto auf das Fahrrad umzusteigen. Der Tarifvertrag umfasst das Leasing von e-Bikes (auch: Elektrofahrrad, Pedelec) und auch das Leasing von Fahrrädern ohne Motor (zum Beispiel Trekking-, City- oder Rennrad). Und das Positive daran, die Räder können nicht nur auf den Weg zur Arbeit, sondern auch für private Fahrten genutzt werden. Dadurch werde die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert. Beschäftigte, die das Fahrradleasing nutzen wollen, erhalten gegen ein um die Leasingrate gemindertes Bruttoentgelt das Fahrrad frei zur Verfügung.

Die Vorteile: geringere Steuern (allerdings ist bei privater Nutzung der geldwerte Vorteil zu versteuern) und geringere Sozialabgaben. Die möglichen Nachteile, wie Minderung der Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, und so weiter, beziffert Mackowiak als verschwindend gering pro Jahr. Und das Fahrrad-Leasing ist sowieso für drei Jahre angelegt. Was nicht in diesem Tarifvertrag geregelt ist, ist die benötigte Versicherung für die Leasing-Räder, die von dem Beschäftigten persönlich übernommen werden müsse. Aber auch hier setzt die Gemeinde ein Signal. „Wir haben uns dazu entschlossen, die Versicherungen für die Leasing-Fahrräder zu übernehmen“, so Dietzmann.

 

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