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29.03.2021

Elbingerode: Sorge um Windkraftflächen und Umgehungsstraße


Viele Fragen zum RROP: Zahlreiche Einwohner waren zur Ratssitzung in die Turnhalle von Elbingerode gekommen

Der Rat von Elbingerode und Einwohner sprachen über die Neuordnung des RROP und die weitere Vorgehensweise

Zahlreiche Einwohner waren am Donnerstag zur Sitzung des Rates in Elbingerode in die Sporthalle gekommen, weil ihnen die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Göttingen Sorgen bereitet. Im Besonderen geht es in Elbingerode um eine Umgehungsstraße von Herzberg, die Ausweisung von Bauland und um die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie.

Zum RROP sagte der Gemeindedirektor, Rolf Hellwig, dass die Frist für die Stellungnahmen auf Antrag der hauptamtlichen Bürgermeister des Landkreises vom 30. April auf den 31. Juli verlängert wurde. „Die Zeit werden wir auch brauchen, um die Stellungnahmen auszuarbeiten“, so Hellwig. Das RROP sei Grundlage für die bauplantechnischen Planungen des Landkreises. Dabei gehe es aber auch um die Entwicklungsmöglichkeiten einer Kommune, wie auch um Fragen der Vorranggebiete, des Landschafts- und Naturschutzes.

Was die Umgehungsstraße Herzberg betreffe, würde diese stark die Gemarkung Elbingerode berühren und auch die Landwirtschaft beeinflussen. Die Darstellung der Umgehungsstraße sei eine Wiederholung der Planungen des Bundesverkehrswegeplans, der bereits gut 20 Jahre alt sei. Aus diesem Grund sei der Landkreis daran gehindert, eine andere Trasse im RROP einzutragen. Im Bedarf stünde diese Straße jedoch nicht im vordringlichen Bedarf. In dem Zusammenhang gab Hellwig zu bedenken, dass man nicht aus den Augen verlieren sollte, dass Elbingerode einen nicht zu bestreitenden Bedarf an Baulandflächen habe. „Elbingerode ist als reine Wohngemeinde ausgewiesen, wir müssen darauf achten, dass keine Entwicklungsmöglichkeiten verbaut werden“, so Hellwig „das RROP wird circa 20 Jahre lang Gültigkeit haben, in denen daran nichts geändert werden kann“.

Weiter betonte der Gemeindedirektor, dass nicht nur die Kommunen, sondern auch jeder einzelne Bürger die Möglichkeit habe, zum RROP Stellung zu beziehen. Da jede Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Hattorf unterschiedliche Ziele habe, müsse auch jede Gemeinde eine eigene Stellungnahme erarbeiten. In der Sitzung wurde der Antrag von Uwe Luther (SPD), dass die Gemeinde Elbingerode eine vorläufige Stellungnahme gegen die geplanten Vorranggebiete und die Umgehungsstraße gegenüber dem Landkreis abgebe, abgelehnt. Zum einen sagte Hellwig dazu, dass der Gemeinderat rein formell keinen Beschluss über diesen Antrag fassen könne, da jede Beschlussvorlage vorher durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet sein müsse. Zum anderen sollte eine Stellungnahme dezidiert ausformuliert sein. Der Gemeinderat werde sich in den kommenden Wochen mit dem RROP befassen und nach Ostern noch einmal explizit zu diesem Thema tagen.

Der Bürgermeister Helmuth Otto (CDU) versprach, dann auch eine Veranstaltung mit Bürgern zu organisieren. „Der Gemeinderat macht hier keine dunklen Geschäfte“, so Otto „deswegen weiß ich auch nicht, was dieser Antrag sollte“. An dieser Stelle bot Hellwig an, dass die Bürger sich gerne bei Fragen an ihn selbst oder die Mitarbeiter der Verwaltung wenden können. „Beteiligen Sie sich aktiv, das werden wir als Meinungsbild mitnehmen“, so Hellwig. Auch den Verbänden legte Hellwig nahe, Stellungnahmen abzugeben. Aus den Reihen der Bürger kam unter anderem die Frage nach der Gewichtung der einzelnen Stellungnahmen. „Jeder Widerspruch zählt gleich viel“, so Hellwig „dann wird abgewogen, wo ein höheres Allgemeininteresse ist und ob ein Widerspruch schwerwiegend und begründet ist“.

Zu dem bereits vor 20 Jahren erarbeiteten Plan zum Bau der Umgehungsstraße Herzberg, fragte ein Einwohner, ob die Stellungnahmen von damals eventuell unter den Tisch gefallen seien. Eine zweite Frage war, dass die Straße, die eventuell ja erst in zehn oder 15 Jahren fertig sei, dann vielleicht gar keine Berechtigung mehr habe, weil sich die Rahmenbedingungen des Verkehrs, wie zum Beispiel die Abnahme von Verbrennungsmotoren, geändert hätten. Dazu sagte Hellwig, dass das damalige Erörterungsverfahren im Jahr 1997 ein Rahmenplanverfahren gewesen sei, das nicht mit einer rechtskräftigen Entscheidung abgeschlossen wurde. „Es gibt kein Klagerecht dagegen, wenn der Bund diese Planungen aufnimmt und weiter verfolgt“.

Zu den sich abzeichnenden Veränderungen im Verkehrsverhalten sagte der Gemeindedirektor, das dies in einer Stellungnahme ebenso neu zu bewerten sei. Rechtskräftige Klagen könnten im Übrigen erst in einem offiziellen Planfeststellungsverfahren erfolgen. Die weitere Vorgehensweise fasste Hellwig zusammen: Zunächst sollen Treffen im Ratskreis in der zweiten Aprilwoche erfolgen. Dieses Mehrheitsbildnis im Rat soll als Ergebnis in die Stellungnahme einfließen. In die öffentlichen Beratungen gehe dieses Thema dann in den Ausschuss für Dorfentwicklung, Bauen und Finanzen. Die anschließende Beschlussfassung erfolge im Rat ungefähr bis Mitte Juli. Um die Bürger stärker mit einzubinden, schlug Sina Plümer (CDU) vor, die Einwohner zu einer weiteren Ratssitzung Mitte Mai einzuladen, um einen Zwischenstandsbericht abzugeben.

 

 

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