16.03.2021

Corona-Pandemie: Terminvergabe für Impfungen Stufe 2 wirft Fragen auf


Keine Verschiebungen für Termine für Impfungen Stufe 1

...LK Göttingen

Die von der Landesregierung angekündigte Öffnung der landesweiten Terminvergabe bei Covid-19-Impfungen für Personen hoher Priorität (Stufe 2) führt zu Nachfragen bei der Kreisverwaltung. Im Landkreis Göttingen haben noch etliche Personen der Gruppe höchster Priorität (Stufe 1) keine Impfung bzw. keinen Termin in einem stationären Impfzentrum bekommen; aktuell stehen rund 2.300 Personen im Alter ab 80 Jahren auf der Warteliste. Hier gibt es Befürchtungen, aufgrund der Öffnung für die nächste Stufe nun länger auf einen Impftermin warten zu müssen.

 

Das ist nicht der Fall. Von der Warteliste werden entsprechend dem Zeitpunkt der Buchung Termine vergeben; wer bereits per Landes-Hotline oder Online Impfportal auf der Warteliste steht, wird entsprechend bei der Terminvergabe berücksichtigt. Nachträgliche Verschiebungen gibt es nicht. Innerhalb des Landkreises ist die Befürchtung unbegründet.

Dennoch hat Landrat Bernhard Reuter bereits am 12.02.2021 das Sozialministerium per E-Mail auf eine „demografische Unwucht“ bei den Impfungen hingewiesen. Dabei ging es jedoch um die landesweite Verteilung des Impfstoffs. Im Landkreis Göttingen leben überdurchschnittlich viele Menschen, die 80 Jahre und älter sind. Deshalb dauern die Impfungen von Personen höchster Priorität hier länger– und werden voraussichtlich erst Ende März abgeschlossen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem geringeren Anteil Älterer geht das naturgemäß schneller; deshalb könnte nach der Öffnung der Terminvergabe für die Priorität Stufe 2 dieser Personengruppe dort früher ein Impfangebot gemacht werden.

Dies werde zu einer Diskussion über die Impfgerechtigkeit führen, formulierte Landrat Reuter in seiner E-Mail im Februar. Um das zu vermeiden schlug er damals vor, bei der Verteilung des Impfstoffs die Altersstruktur der Landkreise entsprechend der Daten des Landesamtes für Statistik zu berücksichtigen. Dieser Empfehlung ist das Sozialministerium nur teilweise gefolgt.

 

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