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18.02.2021

Lernförderung für Schulkinder in Corona-Zeiten


...LK Göttingen

Die Pandemie verursacht veränderte Unterrichtsabläufe wie Homeschooling, mit denen Schulkinder unterschiedlich gut zurechtkommen. Bei einigen zeigt sich, dass sie Unterstützung in Form von Lernförderung benötigen.
Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, worunter auch die Lernförderung fällt. 

Grundsätzlich ist eine Lernförderung in maximal zwei Fächern für jeweils maximal zwei Unterrichtsstunden (45 Minuten) pro Woche möglich. In besonderen Einzelfällen sind aufgrund der pädagogischen Empfehlung der Schule Ausnahmen hiervon möglich. Eltern wenden sich für einen Antrag vertrauensvoll an ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in für den Leistungsbezug im Jobcenter oder ein einer anderen Dienststelle im Fachbereich Soziale Sicherung der Stadt Göttingen.

Formloser Antrag

Anträge auf erstmalige Förderung oder Stundenaufstockung können jetzt auch formlos bei dem oder der zuständigen Sachbearbeiter*in gestellt werden, sicherheitshalber bitte das gewohnte Aktenzeichen zusätzlich angeben. Die Mitarbeiter*innen der Stadt übernehmen es dann, die pädagogische Bestätigung von der Schule des Kindes anzufordern. Dafür muss ihnen aus Datenschutzgründen das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen, dass sie sich in dieser Angelegenheit stellvertretend an die Schule wenden dürfen. Zur Bewilligung der Förderung ist eine offizielle Bestätigung der Schule erforderlich, dass das Kind auch aus Sicht der Pädagog*innen in den genannten Fächern Lernförderung benötigt und es für diesen Bedarf kein kostenfreies Angebot in der Schule selbst gibt.

Einfach und unbürokratisch

Sozialdezernentin Petra Broistedt erklärt: „Nicht jedes Kind kommt gut mit dem Lernen zu Hause klar. Wir wollen, dass jedes Kind, die Unterstützung erhält, die es benötigt, um das Klassenziel auch in der Pandemie zu erreichen. Dabei machen wir es Eltern mit der Möglichkeit des formlosen Antrags so einfach wie möglich, damit die Hilfe schnell und unbürokratisch ankommen kann. Die Abstimmung mit der Schule übernimmt die Stadt. Das spart Eltern nicht nur Zeit, sondern auch Wege zur Schule und damit potenzielle Kontakte.“

Wird eine Lernförderung bewilligt, gilt sie zunächst für bis zu sechs Monate. Dann wird geprüft, ob die Nachhilfe weiter notwendig ist.

 

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