Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

21.12.2020

Wasser- und Schmutzwassergebühren steigen leicht an im kommenden Jahr


Der Bahnübergang bei Galke und die Bahnhofstraße sollen ab 22. Dezember wieder befahrbar sein

Der Rat der Gemeinde Bad Grund kam kurz vor der Winterpause für wichtige Beschlüsse zusammen und war sich in allen Punkten einig.

von Herma Niemann

Windhausen. Kurz vor der Winterpause kam der Rat der Gemeinde Bad Grund noch einmal in der Dorfgemeinschaftsanlage „Alte Burg“ in Windhausen zusammen. Einstimmig beschlossen wurde dabei die Erweiterung der Klärschlammvererdungsanlage auf der Abwasserreinigungsanlage Förste (ARA) mit zwei weiteren Klärschlammbeeten und einer Nachlagerfläche.

Die weiterführenden Leistungen für die Planung, den Bau, den Betrieb und die spätere Räumung von Klärschlammvererdungsbeeten sind zu vergeben. Im Rahmen einer Markterkundung als Vorstufe zu einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb sind potentielle Generalunternehmer zu suchen, welche in der Lage sind, Komplettleistungen einschließlich der planerischen, baulichen und funktionalen Gewährleistung anzubieten. Mit Hilfe einer Bewertungsmatrix sollen potentielle Bewerber ermittelt werden, die mindestens 75 Prozent der Anforderungskriterien erreichen und hierdurch eine erforderliche Eignung zur Erbringung der vorgenannten Leistungen darlegen können.

In einem dann folgenden Vergabeverfahren sollen maximal fünf Bewerber in numerischer Reihenfolge aufgefordert werden, ein verbindliches Angebot einzureichen. Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter soll der Auftrag zur Durchführung erteilt werden. Der Bau der zusätzlichen Beete soll im Jahr 2021 realisiert werden. Die dafür benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 Euro sind für den Bau der neuen Beete und Integrierung in das System der vorhandenen Vererdung an die Abwasserreinigungsanlage im Wirtschaftsplan 2020 bereits veranschlagt und werden entsprechend in das Jahr 2021 übertragen. 

Außerdem befasste sich der Rat auch mit den Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren der Betriebsabrechnung für das Jahr 2019. Im Bereich der Wasserversorgung konnte ein Überschuss von 5.101,87 Euro bei der Wasserverbrauchsgebühr erzielt werden. Der Verlust von Minus 5.602,06 Euro bei der Wassergrundgebühr soll auf den Kalkulationszeitraum 2022 vorgetragen werden.

Für die Einwohner bedeutet dies, dass die Wasserverbrauchsgebühr im kommenden Jahr leicht auf 1,76 Euro pro Kubikmeter (bislang 1,68 Euro pro Kubikmeter) und die Wassergrundgebühr auf 7,75 Euro je Hauswasserzähler je angefangenen Monat (bisher 7,46 Euro) steigt. Im Bereich Schmutzwasser wurde ein Überschuss von insgesamt 38.249,49 Euro erzielt, der auf den Kalkulationszeitraum 2022 vorgetragen wird.

Der Überschuss von 1.852,70 Euro im Bereich der Niederschlagswasser-Grundgebühr sowie der Verlust von 9.555,84 Euro im Bereich der Niederschlagswasser-Zusatzgebühr wird ebenfalls auf den Kalkulationszeitraum 2022 vorgetragen. Für die Kunden beträgt ab 1. Januar 2021 die neue Schmutzwassergebühr 2,90 Euro pro Kubikmeter (bisher 2,94 Euro pro Kubikmeter), die Niederschlagswasserzusatzgebühr bleibt unverändert bei 0,13 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswasser-Grundgebühr steigt auf 12,35 Euro je Verrechnungseinheit (bislang 10,75 Euro/ Verrechnungseinheit)

Des Weiteren berichtete der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, über eine gute Nachricht für die Beschäftigten der DRK-Kindergärten. Wie der Verwaltungsausschuss der Gemeinde beschlossen habe, sollen die Beschäftigten die Corona-Sonderzahlung erhalten. Da die Beschäftigten der Kitas in kirchlicher Trägerschaft diese Sonderzahlung erhalten , habe man für eine Gleichbehandlung sorgen wollen, so Dietzmann. Die Sonderzahlung der Gemeinde beläuft sich auf insgesamt 10.000 Euro.

Außerdem würden bereits Ausschreibungen für die LED-Straßenbeleuchtung - finanziert über Mittel aus dem KIPP II-Programm, für die Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Logistik (TSF-L) für die Ortsfeuerwehr Gittelde und für die Vergabe der Ingenieurleistung zum Bau eines Aufzuges und Umbau des Treppenhauses in der Gittelder Grundschule laufen. Zudem sei inzwischen der Auftrag erteilt, das Außengelände der Grundschule Gittelde zur Planstraße hin zu profilieren und die Zuwegung zum Lehrereingang herzurichten.

Was die Arbeiten am Bahnübergang auf Höhe der Firma Galke anginge, habe das für die Deutsche Bahn bauausführende Unternehmen mitgeteilt, dass am 22. Dezember der neue Bahnübergang freigegeben werden könne. Zugleich sei dann auch die Bahnhofstraße wieder für den Verkehr freigegeben beziehungsweise durchgängig befahrbar. Die Restarbeiten würden im kommenden Jahr ausgeführt, die aber mit lediglich geringen Einschränkungen erledigt werden könnten.

Am Ende der Sitzung dankte der SPD-Fraktionssprecher, Florian Panknin, den Ratskollegen und der Verwaltung für das verbindliche und vertrauensvolle Miteinander. „Trotz erschwerter Bedingungen unter der Corona-Krise ist es uns gelungen, die Interessen der Einwohner zu vertreten“, so Panknin, der allen Anwesenden ein friedvolles Weihnachtsfest wünschte. Dem schloss sich der Ratsvorsitzende Erich Sonnenburg mit guten Wünschen für das Neue Jahr an.

BU

Der Bahnübergang bei Galke und die Bahnhofstraße sollen ab 22. Dezember wieder befahrbar sein. Foto Herma Niemann


 

Anzeige