Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

05.10.2020

Bürgermeister- und Kommunalwahl in 2021 auf einen Tag verlegt


Im kommenden Jahr muss auch der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund neu gewählt werden. Harald Dietzmann füllt dieses Amt seit November 2001 aus

Der Rat der Gemeinde Bad Grund tagte in der Dorfgemeinschaftanlage „Alte Burg“/Besonderheiten beim Jahresabschluss 2013 wurden erklärt

...von Herma Niemann

Das kommende Jahr 2021 ist ein Wahljahr. Nicht nur die Bundestagswahl findet im Herbst statt, auch werden in Niedersachsen die Kommunalwahlen und zusätzlich die Landratswahl im Landkreis Göttingen durchgeführt. Aller Voraussicht nach sollen die Kommunalwahlen am Sonntag, 12. September, stattfinden.

Offiziell endet im kommenden Jahr auch die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann. Diese endet eigentlich am 28. Februar. Aus diesem Grund hat die SPD-Ratsfraktion beantragt, die Wahl des Bürgermeisters mit der Kommunalwahl zusammenzulegen. Damit verlängert sich die Amtszeit von Dietzmann. „Das ist zweckmäßig und wir sparen Kosten“, so der Fraktionssprecher Florian Panknin „unsere Kommune ist bei der Zusammenlegung kein Einzelfall“.

Dem pflichtete der Fraktionssprecher der CDU, Klaus Bock, bei, sodass der Antrag auf der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag einstimmig beschlossen wurde. Zu einem möglichen Gegenkandidaten für die Bürgermeisterwahl äußerte sich die CDU-Fraktion an dem Abend nicht. Harald Dietzmann ist seit 1. November 2001 Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, beziehungsweise Samtgemeindebürgermeister bis zur Bildung der Einheitsgemeinde im Jahr 2013.

Um ein „Relikt“ aus der Zeit des Übergangs der Samtgemeinde zur Einheitsgemeinde ging es bei dem Bericht der Sachbearbeiterin im Steueramt und Zuständigen für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Stefanie Wode. Hierbei ging es um den Jahresabschluss aus dem Jahr 2013. Die technische Umsetzung der Aufstellung, einhergehend mit technischen Problemen, habe dazu geführt, dass es so lange gedauert habe, so Wode. Dazu seien noch Probleme bei der Handhabung durch die Corona-Krise gekommen. Alle Werte aus den Schlussbilanzen 2012 mussten in die Eröffnungsbilanz 2013 übernommen werden. Besonderheiten dabei wären gewesen, dass jeder Vermögensgegenstand in den neuen Mandanten (Gemeinde Bad Grund) übergeleitet werden musste. Die Abschreibungen beziehungsweise Auflösungen von Sonderposten erfolgte am 1. Januar 2013 über die Restnutzungsdauer. Das Problem dabei: unterjährig beschaffte Vermögensgegenstände, und davon gab es 3.150, können nur in ganzen Jahren abgeschrieben werden, sodass in Anlehnung an das Vorsichtsprinzip die Restnutzungsdauer bei allen Vermögensgegenständen verkürzt wurde, davon seien 229 Vermögensgegenstände betroffen gewesen.

Bei der Haushaltsplanung 2013 war ein Ergebnis von ursprünglich Minus 1,198 Mio geplant. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich laut Abrechnung auf 364.091,36 Euro, das außerordentliche Ergebnis auf 41.799,44 Euro, sodass das Jahresergebnis mit 405.890,80 Euro abschließt. Das bedeutet eine Veränderung zum Plan von Plus 1.603.890,80 Euro (davon Bedarfszuweisungen in Höhe von 1.520.000 Euro). Bautechnische Prüfbemerkungen gab es vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) zum Ausbau „Am Johannisborn“ und „Hammenser Straße“, obwohl es sich hier überwiegend um eine Darstellung des bekannten Ablaufs der Vergabeprüfung gehandelt habe, wie Wode sagte. Die Beanstandungen betrafen die Angebotseinholung durch das beauftragte Ingenieurbüro und die Delegation von nichtdelegierbaren Bauherrenaufgaben an das Ingenieurbüro. „Die Kern-Bauherren-Kompetenzen sind jedoch beim Auftraggeber, also bei der Gemeinde Bad Grund, geblieben. Angebotseröffnungstermine wurden und werden vom gemeindeeigenen Personal wahrgenommen und Ingenieurbüros nehmen nicht an Submissionsterminen teil“. Wie Wode erklärte seien alle aufgeführten Beanstandungen bereits während der Vergabeprüfung im Jahr 2013 mit dem Rechnungsprüfungsamt geklärt worden, wonach es keine Beanstandungen mehr gegeben habe.

Da das Rechnungsprüfungsamt keine Bedenken gegen den Jahresabschluss 2013 erteilte, stimmten die Ratsmitglieder einstimmig. Bad Grund sei nicht die einzige Kommune, die mit ihren Jahresabschlüssen hinterher hinke, so Wode weiter. Demnächst soll die Kommunalaufsicht jedoch stärker durchgreifen und die Genehmigungen von Haushaltssatzungen verweigern können. Sollte bis zum am 31. Dezember 2021 keine beschlossenen Jahresabschlüsse bis einschließlich 2017 abgegeben seien, müsse eventuell mit Einschränkungen bei der Kreditgenehmigung zu rechnen sein. Wie Wode berichtete, würden jedoch der Jahresabschluss 2014 schon zur Prüfung beim RPA liegen, der Jahresabschluss 2015 stünde kurz vor der Fertigstellung. Mitte/Ende November prüfe das RPA diese Jahresabschlüsse. Die Abschlüsse 2016 und 2017 sollen bis Dezember 2021 fertig sein, die Abschlüsse des Baubetriebshofs sollen parallel fertiggestellt werden. „Wir sind zuversichtlich, dass wir auch hier mit der Vergangenheitsbewältigung zügig fertig werden“, so Wode humorvoll. „Die Zahlen aus der Vergangenheit seien erfreulich, selbst unter Berücksichtigung der Bedarfszuweisungen, sagte Panknin.

In seinem Bericht erwähnte Dietzmann, dass die Sanierung des Wittestiftes in Teichhütte mit Mitteln aus der Dorferneuerung bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen sei (wir berichteten). Inzwischen sei auch das Gerüst entfernt worden. Für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen auf dem Außengelände soll zeitnah ein Folgeantrag gestellt werden. Was die Baumaßnahmen an den Bahnübergängen in Gittelde angehe, würden die Arbeiten auf Hochtouren laufen. Wie der Verwaltungschef sagte, sollen die Arbeiten am Bahnübergang Richtung Windhausen bald fertiggestellt sein. Die Arbeiten am Übergang Galke würden nach wie vor bis Anfang Dezember dauern, und deshalb die Bahnhofstraße bis dahin auch gesperrt bleiben.

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Die Sperrung der Bahnhofstraße im Zuge der Bauarbeiten am Bahnübergang bei Galke dauert noch bis Dezember an

 

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