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18.08.2020

Neues Insolvenzrecht:


Befreiung von den Schulden bereits nach 3 Jahren

...Schuldnerberatung SCHULDENSTOPPER

Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verkürzt die Bundesregierung das Restschuldbefreiungsverfahren für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden, auf drei Jahre. Damit können auch diejenigen Schuldnerinnen und Schuldnern bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19- Pandemie in die Insolvenz geraten sind.

Auslöser des am 01. Oktober 2020 in Kraft tretenden Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens war jedoch nicht die Corona-Pandemie, sondern die Europäische Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU-Richtlinie 2019/1023) welche vorschreibt, dass unternehmerisch tätige Personen Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung können Schuldner die Befreiung nicht erfüllter Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern erlangen. Dies soll ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang geben.

"Für bisher unentschlossene Schuldner bietet die zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristete Übergangsregelung die Möglichkeit sich innerhalb von 3 Jahren von allen Schulden zu befreien': so Nadine Töpler Geschäftsführerin der gemeinnützigen Schuldnerberatungseinrichtung SCHULDENSTOPPER.

Voraussetzung für die Befreiung von den Schulden ist der erfolglose Einigungsversuch mit den Gläubigern mit Hilfe einer Schuldnerberatungseinrichtung, wie zum Beispiel dem SCHULDENSTOPPER in Osterode am Harz, Rollberg 30. Tel.: 0552231 77727, welche kostenlos, diskret und kurzfristig, eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Entschuldung anbietet.

Info:

Die Schuldnerberatung SCHULDENSTOPPER ist eine eingetragene, gemeinnützige Gesellschaft, die vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als fachkundige Beratungsstelle anerkannt ist.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung, direkte oder mittelbare Erbringung von Leistungen der Schuldnerberatung. Zu diesem Zweck unterhält sie eigene Schuldnerberatungseinrichtungen und führen Schuldnerberatungen durch.

Die Schuldnerberatung SCHULDENSTOPPER ...

  • arbeitet bereits nach neuem Recht
  • ist kostenlos
  • hat kurzfristig Termine frei
  • findet schnelle Lösungen
  • unterliegt der Schweigepflicht
  • arbeitet diskret und vertraulich
  • unternimmt nichts ohne ihr Einverständnis

Die Schuldnerberatung SCHULDENSTOPPER gibt es in ...

  • Göttingen, Mauerstraße 17. Tel.: 0551 70201234

  • Osterode am Harz, Rollberg 30. Tel.: 05522 31 77727

  • sowie Uslar, Einbeck, Hann Münden, Northeim, Seesen und Stadtoldendorf

Weitere Informationen finden Sie unter www.schuldenstopper.de dort sind auch alle Standorte und Mailadressen verzeichnet.

 

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