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17.07.2020

25. Kreistagssitzung des Landkreises Göttingen


In der Osteroder Stadthalle wurde bis in den Abend hinein eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet.

von Ralf Gießler

Osterode) Kürzlich traf sich der Kreistag des Landkreises Göttingen zu seiner 25. Sitzung. Ort der Zusammenkunft war die Osteroder Stadthalle. Ab 15 Uhr wurde eine umfangreiche Tagesordnung bis in die Abendstunden abgearbeitet. Ursprünglich sah diese 55 Punkte vor. Zwei davon - TOP 12 "Logistikzentrum für Endlager Konrad in Würgassen" und TOP 17 "Radwege nutzergerechter optimieren" - wurden nicht besprochen, da vorab abgesetzt.

In einem Grußwort sprach Osterodes Bürgermeister Jens Augat zu den Delegierten: "Sie setzen mit Ihrer Sitzung ein starkes Symbol für die Menschen hier vor Ort. Das ist insofern wichtig, da es viele Vorbehalte zur Landkreisfusion gab. Ich wünsche mir zukünftig regelmäßige Sitzungen des Kreistages in unserer Stadthalle." Dabei legte er den Anwesenden auch einen Besuch in der Stadt selbst ans Herz.

Anschließend stellte der Sitzungsleiter die Beschlussfähigkeit des Kreistages fest. Eine Änderung der Tagesordnung wurde abgelehnt, das Protokoll über die vorherige 24. Sitzung bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ein Antrag der CDU-Fraktion beinhaltete den Erhalt der kulturellen Vielfalt im Landkreis Göttingen. Dabei standen die Kulturschaffenden im Mittelpunkt. Die Christdemokraten waren der Meinung, dass Kulturschaffende nicht durch das Förderraster fallen dürfen. Sigrid Jacobi, CDU-Fraktion, führte dazu aus: "Wir wollen unsere Kulturschaffenden über die Krise bringen. Seien wir jetzt mutig und tun wir was für Kulturschaffende!" Dr. Thomas Carl Stiller, FDP-Fraktion, meinte, dass der Antrag der CDU absolut berechtigt sei: "Die Vielfalt im Kulturbereich darf nicht unterschätzt werden. Es ist ein starkes Signal, was wir heute setzen können." Der eingebrachte Antrag wurde entsprechend mehrheitlich vom Kreistag beschlossen.

Ein weiterer Punkt hatte ebenfalls mit Kultur zu tun. Der Zuwendungsvertrag zwischen dem Landkreis Göttingen und den Walkenrieder Kreuzgangkonzerten in Trägerschaft der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz wurde besprochen. Bereits mit Schreiben in 2018 und 2019 hatte der Beiratsvorsitzende der Walkenrieder Kreuzgangkonzerte einen Antrag auf institutionelle Förderung der Walkenrieder Kreuzgangkonzerte gestellt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 wurde seitens der Ausschussmitglieder für Kultur, Sport und Partnerschaften der Abschluss eines Zuwendungsvertrages mit den Walkenrieder Kreuzgangkonzerten in Trägerschaft der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz für die Jahre 2020-2022 mit einem jährlichen Förderbetrag in Höhe von 20.000 € empfohlen.

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung im Januar 2020 die Bereitstellung der finanziellen Mittel beschlossen. Der Beschlussvorschlag, der vorsieht, dem Zuwendungsvertrag mit den Walkenrieder Kreuzgangkonzerten in Trägerschaft der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz über die Gewährung einer jährlichen Zuwendung in Höhe von 20.000 € für die Jahre 2020 bis 2022 zuzustimmen, wurde einstimmig beschlossen.

Kulturelle Vielfalt im Landkreis erhalten - Kulturschaffende dürfen nicht durch das Förderraster fallen:

Diese Punkte wurden beschlossen:

  1. Die Richtlinie des Landkreises über die Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Projekte wird für das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt.

  2. Die im Haushalt 20/21 eingestellten Mittel für "Kulturelle Zwecke" werden an Antragsteller ausgezahlt.

  3. Berücksichtigt werden Anträge, die vor der Pandemie den Richtlinien entsprachen.

  4. Nach Bedarf wird der Haushaltstitel bis zu 50T Euro aufgestockt.

  5. Kulturschaffende, die sich an dem maßgeblich vom Landkreis initiierten Projekt "KiSN - Kunst in Südniedersachsen" beteiligen und an andere Stelle keine Förderungen erfahren, können aus dem Haushaltstitel "Kulturelle Zwecke" einmalig Zuschüsse erhalten.

Begründung:

Kunstschaffende sind von der Corona-Krise besonders hart getroffen. Einnahmen gehen bis auf null zurück, eine gesicherte Perspektive durch neue Aufträge gibt es momentan nicht. Trotz der Pandemie muss die kulturelle Vielfalt im Landkreis Göttingen erhalten bleiben. Kulturschaffende, die keine Betriebskosten geltend machen können, erhalten oft keine Förderungen. Hier soll der Landkreis auffangen. Der Landkreis braucht seine Künstler, um weiterhin so vielfältig, bunt und lebenswert zu sein, wie er bislang war. Kultur ist kein verzichtbarer Luxus. Insbesondere ist die Unterstützung von Kulturvermittlung bedeutsam. Ausdrücklich ist die Unterstützung von Kulturvermittlung und kulturelle Bildung wichtig. Kinder und Jugendliche sollen neue Welten erfahren und durch Kulturgenuss erschließen. Jeder soll die Kultur als Lebenselixier für sich entdecken können.

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