09.07.2020

Corona-Hilfe: Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen


Quelle: Osterode.de

Im Anschluss an die Corona-Soforthilfen des Landes und des Bundes gilt seit heute, 08.07.2020, die neue Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“, welche sich an kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb richtet, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Corona-Hilfe: Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen © Nds. Städte- und GemeindebundAntragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung

 

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