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06.06.2020

Landkreis Göttingen stärkt Hebammenversorgung im ländlichen Raum


Kreisrat Riethig bittet um Rückmeldung zu Entwurf der Förderrichtlinie

...LK Göttingen

Bundesweit ist in ländlichen Räumen eine Verschlechterung in der Hebammenversorgung zu verzeichnen. „Dieser Entwicklung müssen alle Akteure auf Bundes- und Landesebene, Kostenträger und Kommunen entgegen treten“, führt Kreisrat Marcel Riethig aus. Der Kreistag habe  die Verwaltung beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Hebammenversorgung im ländlichen Raum zu erarbeiten, und jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf der Richtlinie liegt nun vor. Er wurde Hebammen und Entbindungspflegern mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Fachkräfte sind ausdrücklich aufgefordert, bis spätestens 15.06.2020 Änderungswünsche und Anregungen an die Kreisverwaltung zu senden unter Telefon 0551 525-2578 oder per E-Mail heiligenstadt@landkreisgoettingen.de.

Der Entwurf der neuen Richtlinie wird im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration in der Sitzung am 30.06.2020 beraten. Sie kann nach Zustimmung des Kreistags rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten. Der Landkreis Göttingen will so finanzielle Anreize für Hebammen und Entbindungspfleger schaffen, damit weitere Ansiedlungen im Bereich des Landkreises erfolgen als auch Fachkräfte langfristig im ländlichen Raum tätig bleiben. Konkret sollen sie ab 2020 rückwirkend zum 01.01.2020 finanzielle Unterstützung für folgende Module beantragen können:

  • Zuschuss Ansiedlung neuer Fachkräfte
  • Mentoring-Programm für Berufseinstieg bzw. Wiedereinstieg
  • Zuschuss Betreuung Wochenbett inklusive Kilometergeld
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Zuschuss Betreuung Hebammenschüler*innen/Praktikant*innen
  • Zuschuss abgebrochene Hausgeburten

„Ohne wirksame Gegensteuerung wird bei gleich bleibend hohen Geburtenzahlen mittelfristig die flächendeckende Betreuung der Wöchnerinnen durch Hebammen und Entbindungspfleger nicht mehr gewährleisten werden können“, befürchtet Kreisrat Riethig. Dabei sei nicht nur der Landkreis Göttingen gefordert, sondern vor allem auch die Kostenträger und der Bund. Abbau von Bürokratie und angemessene Vergütung von Wegestrecken könnten Hebammen und Entbindungspfleger entlasten. Gerade im ländlichen Raum müsse es für Entbindungen Alternativen zum Weg ins weit entfernte Krankenhaus geben. Immer weniger Krankenhäuser im ländlichen Raum können, überwiegend aus Kostengründen, Geburtsstationen vorhalten.

Auch die Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen hat sich des Themas angenommen und gemeinsam mit regionalen Akteuren Ideen und Ansätze entwickelt, wie die Hebammensituation verbessert werden kann. Eine neue digitale Hilfe namens „HEDI – Hebammenversorgung digital unterstützt“ wurde konzipiert, um Hebammen und Entbindungspfleger in ihrer Tätigkeit zu entlasten.

 

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