Meldungen / Städtische Meldung

05.06.2020

Hinweis auf Ruhezeiten


...Stadt Osterode am Harz

Die Sommerzeit ist da und auch das schöne Wetter gibt immer häufiger sein Gastspiel. Dies bedeutet, dass sich auch die Osteroder Bürgerinnen und Bürger vermehrt draußen aufhalten. Viele suchen nach Ruhe und Entspannung aber natürlich steht auch jede Menge Gartenarbeit an. Diese ist häufig mit einer Lärmbelastung verbunden, die andere Menschen wiederum in ihrer Ruhe stören können.

Deshalb regelt die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Osterode am Harz“, wann ruhestörender Lärm nicht gestattet ist. Mittagsruhe ist von 13 – 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 – 7 Uhr. Dass Sonn- und Feiertage ganztägig als Ruhezeit gelten, versteht sich von selbst.

Während der genannten Zeiten sind alle Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Dritter stören. D.h. während dieser Zeiten ist z.B. in bewohnten Gebieten der Betrieb von motorbetriebenen Rasenmähern, Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen oder sonstiger, motorisierter Gartengeräte nicht gestattet. Für alle anderen lauten Geräuschquellen gilt dies natürlich ebenfalls. Wilhelm Busch hat's schon schön gedichtet: „Musik wird oft als Lärm empfunden derweil sie mit Geräusch verbunden.“

Dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu Folge, sollte jeder für sich auf die Einhaltung der Ruhezeiten achten. Wird ein Verstoß gegen die Ruhezeiten angezeigt und durch Zeugenaussagen bestätigt, kann gegen den Störer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000,- € erlassen werden.

Ganz wichtig: Zunächst sollte immer das Gespräch mit dem lärmenden Nachbarn gesucht werden, um eine gütige Einigung zu erzielen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.osterode.de in der Rubrik Ortsrecht.

 

Anzeige