Regionales / SG Hattorf / Hörden

30.05.2020

Pädagogisches Kita-Konzept wird fortgeschrieben


Wie auch schon in Hattorf und Wulften, stimmte auch der Rat in Hörden dafür, die Krippengebühr im Kindergarten „Zwergenburg“ rückwirkend zum 1. April zu erstatten

Redaktionelle Änderungen und gesetzliche Regelungen mussten eingearbeitet werden

...von Herma Niemann

Hauptsächlich redaktionelle Veränderungen hätten es nötig gemacht, das bestehende pädagogische Konzept für den Kindergarten in Hörden zu überarbeiten. Das berichtete der Samtgemeindedirektor, Rolf Hellwig auf der jüngsten Sitzung des Rates in Hörden.

Wohl zum ersten Mal fand diese Sitzung im großen Saal der Mehrzweckhalle statt, da der Gemeinschaftsraum nicht dafür geeignet ist, um die aktuell notwendigen Hygieneregeln einzuhalten. Zum einen wurde die Impf-Beratungsbescheinigung in den Plan eingefügt. Dabei geht es darum, dass die Kita-Leitung verpflichtet ist, sich die Impfberatung bescheinigen zu lassen.

Aufgrund des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber dem Kindergarten nachweisen, dass ihre Kinder einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Außerdem musste mitaufgenommen werden, dass die Kinder während ihres Aufenthaltes beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert sind. Auf dem Weg zur Kita und nach Hause liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Während der Öffnungszeiten beginnt und endet die Aufsichtspflicht in der Kita nach persönlicher Übergabe. Das Konzept wurde einstimmig verabschiedet, genauso wie auch der Erlass der Krippengebühr, die rückwirkend zum 1. April erstattet beziehungsweise nicht erhoben wird. Wegen der Corona-Krise seien seit Mitte März die Kindergärten bis auf den Notbetrieb für Kinder bestimmter Personengruppen geschlossen, erklärte Hellwig. Schon sehr früh hätten sich deshalb sämtliche Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Göttingen darauf geeinigt, die Erstattung oder den Verzicht der Gebühren den Räten vorzuschlagen.

Der Kindergarten in Hörden hat aktuell rund 900 Euro pro Monat an Einnahmen. „Der Verzicht auf die Gebühren ist ein gutes Zeichen für die Familien und die jungen Einwohner in unserer Gemeinde, die durch die Corona-Krise belastet werden“, so der Bürgermeister Henning Kunstin. Der Erlass sei eine Selbstverständlichkeit, ergänzte der Fraktionssprecher der SPD, Rudi Armbrecht. Zwar müsse Elbingerode darüber auch noch abstimmen, aber Rainer Gropengießer (Fraktionssprecher CDU) nahm den Beschluss voraus: „Es ist schön, dass wir in der Samtgemeinde aus sozialverträglichen Gründen auf die Gebühr verzichten“. Ebenso stimmten die Ratsmitglieder für die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans.

Laut Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen sind die angehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, diesen Plan aufzustellen, um den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten in Krippen, Kindergärten und Horten zu planen und jährlich fortzuschreiben. Zudem erfolgt die Zuwendung des Landkreises nach der Anzahl der Kinder. In Hörden stehen insgesamt 25 Plätze zur Verfügung. Der Kindergarten „Zwergenburg“ besteht aus einer altersübergreifenden Gruppe. Zum Stichtag 1. März haben 24 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und zehn Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren ihren Wohnsitz in Hörden und damit einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita. Ausgehend von 22 zu vergebenen Kindergarten- und drei Krippenplätzen sei somit eine Versorgung von 92 Prozent bei den Kindergarten- und zu 30 Prozent bei den Krippenkindern gewährleistet. Aufgrund der tatsächlichen Anmeldungen sei jedoch sicher gestellt, dass alle Kinder aus Hörden, die einen Platz beanspruchen, einen solchen auch im Laufe des Kindergartenjahres bekommen. Entgegen der Planung aus 2019 kann Hörden sogar wieder Anmeldungen aus umliegenden Gemeinden berücksichtigen.

 

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