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16.05.2020

Corona-Pandemie: Bessere Erreichbarkeit der Kreisverwaltung


Teilöffnung der Kreishäuser / Ausgeweitete Termin- und Telefonzeiten

...LK Göttingen

Die Kreisverwaltung weitet die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger aus. Ziele sind ein besserer Service für die Menschen im Landkreis bei gesichertem Infektionsschutz für Besucherinnen und Besuchern wie auch für Beschäftigte.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte die Kreisverwaltung am 16.03.2020 die Erreichbarkeit eingeschränkt. Kreishäuser und Außenstellen waren für ungeregelten Besucherverkehr geschlossen. Persönliche Kontakte waren seitdem nur in absolut notwendigen Fällen und mit Termin möglich. Kommunikation fand verstärkt per Telefon, Mail, Fax und Post statt. So wurde ein Infektionsrisiko vermieden und die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung gesichert. Aufbauend auf diesem Erfolg weitet die Kreisverwaltung die Erreichbarkeit nun kontrolliert und schrittweise wieder aus.

Es gibt zunächst eine Teilöffnung der Kreisverwaltung für Besucherinnen und Besucher. Unverändert bleibt aber die Grundlinie, Kommunikation soweit wie möglich kontaktlos zu gestalten. Im Gegenzug wird die zeitliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung deutlich ausgeweitet. Damit wird ein flexiblerer und schnellerer Service für die Menschen im Landkreis möglich.

Kernpunkte der besseren Erreichbarkeit der Kreisverwaltung sind:

  1. Ausweitung der Servicezeit für telefonische Kontakte – Beschäftigte der Kreisverwaltung sind ab sofort verbindlich erreichbar montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr.

    In dieser Zeit können Termine vereinbart und allgemeine Fragen geklärt werden.

    So verdoppelt die Kreisverwaltung nahezu die Zeit gesicherter Kontaktaufnahme zumindest telefonisch von bislang elf auf 20 Stunden.

  2. Umfangreicher Zeitrahmen für Terminvereinbarung – Für Termine steht grundsätzlich der Zeitraum montags bis freitags jeweils zwischen 06:30 und 19:30 Uhr zur Verfügung.

    Bei vereinbarten Terminen ist die konkrete und umfassende Beratung und Bearbeitung durch die zuständigen Beschäftigten möglich.

    Der volle Arbeitszeitrahmen der Kreisverwaltung wird genutzt. Voraussetzungen sind, dass der persönliche Kontakt unbedingt erforderlich ist und die benötigten Fachleute für das Anliegen verfügbar sind.

  3. Teilöffnung der Verwaltungsgebäude – Die Kreishäuser Göttingen und Osterode werden für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die jeweiligen Zugangsregelungen sind vor Ort gut sichtbar ausgehängt. Eine Anmeldung an den Informationsschaltern ist erforderlich.

Wartezonen werden entsprechend der Abstandsregeln genutzt. Die Besucherlenkung wird über Beschilderung im Haus sichergestellt, um die Verweildauer in den Gebäuden zu begrenzen. Am Informationsschalter müssen Warteschlangen vermieden werden, deshalb sind Dienstleistungen wie das Ausstellen von Beglaubigungen oder der Verkauf von Abfall- und Laubsäcken, Vorsortiertüten und ähnlichem dort nicht möglich.

Beim Besuch in den Kreishäusern sind Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu beachten. Insbesondere gilt in den Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In den Eingangsbereichen gibt es die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Besucherinnen und Besuchern mit Erkältungssymptomen wird kein Einlass gewährt. Die Verwaltungsgebäude an den weiteren Standorten der Kreisverwaltung bleiben für den ungeregelten Besucherverkehr geschlossen.

Eine gesonderte Regelung wird es für die Kfz-Zulassungsstellen geben. Hier gibt es eine große Nachfrage von Kundinnen und Kunden. Diesen Anforderungen soll entsprochen werden, ohne Abstriche beim Infektionsschutz zu machen. Dafür werden derzeit technisch, organisatorisch und personell die Voraussetzungen geschaffen. Die Regelungen werden in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

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