09.05.2020

Statistischer Richtwert für weitere Beschränkungen


Neue Landesverordnung

...LK Göttingen

In der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 06.05.2020 wurde, angesichts der schrittweisen Lockerung der Schutzmaßnahmen, ein statistischer Richtwert für sofortige erneute Beschränkungen vereinbart: 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises (oder kreisfreien Stadt) in den vergangenen 7 Tagen.

 

Für den Landkreis Göttingen mit seinen 328.000 Einwohner*innen (inklusive der Stadt Göttingen) ergibt sich auf dieser Basis für den heutigen Freitag ein Wert von 2,44, also deutlich unter der 50er-Grenze. Erheblich darüber lag er hingegen am 18.04.2020 mit 61,58 – bislang der Spitzenwert. An weiteren 13 Tagen im April 2020 wurde der 50er-Richtwert ebenfalls teils deutlich überschritten.

Aufgrund der derzeitigen Lage wird diese rein statistische Größe künftig in der täglichen Meldung der Fallzahlen im Corona-Geschehen vorerst nicht ausgewiesen. Sofern signifikante Veränderungen, insbesondere eine Annäherung an den 50er-Richtwert, eintreten sollten, erfolgt frühzeitig in Hinweis an die Öffentlichkeit.

 

Neue Landesverordnung

Entsprechend den angekündigten weiteren Lockerungen in der kommenden Woche bereitet die Landesregierung eine weitere Novelle der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ vor. Die wesentlichen Regeln bleiben unverändert:

  • physische Kontakte zu anderen Menschen als den Mitgliedern des eigenen Haushalts sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren;
  • Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird;
  • Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind grundsätzlich auf zwei Personen beschränkt.

Mit der neuen Verordnung werden aber die Ausnahmen von diesen Regeln und die zulässigen Verhaltensweisen ausgeweitet, in jeweils klar definierten Grenzen. Zulässig sind dann, unter strengen Auflagen, beispielsweise

  • die Versorgung in Geschäften unabhängig von deren Größe,
  • die touristische Nutzung von Campingplätzen und Ferienwohnungen,
  • Zusammenkünfte in Vereinen,
  • der Schulunterricht für weitere Jahrgänge,
  • die Ausweitung der Kinderbetreuung in Notgruppen und Tagesgruppen,
  • Ausbildungsdienst bei der Feuerwehr,
  • die Nutzung von Bildungsangeboten,
  • der Besuch in Restaurants und Gaststätten,
  • weitere körpernahe Dienstleistungen,
  • der Besuch von Fahrschulen.

Die Landesverordnung wird voraussichtlich am Wochenende veröffentlicht und tritt überwiegend am 11.05.2020, in Teilen am 18.05.2020, in Kraft. Die Ausweitung der Kinderbetreuung erfolgt in einigen Gemeinden, darunter in der Stadt Göttingen, aufgrund der Kurzfristigkeit der Verordnung so bald wie möglich, spätestens aber zum 18.05.2020.

Eine Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln aus der Verordnung des Landes Niedersachsen – inklusive der Ergänzungen durch Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen – wird rechtzeitig auf der Webseite des Landkreises kompakt und verständlich zusammengestellt.

 

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