07.05.2020

Prinzipien der Kontaktbeschränkungen unverändert


...LK Göttingen

Mit der heute in Kraft getretenen Novelle der Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wurden Lockerungen der Schutzmaßnahmen wirksam. Dabei bleiben die wesentlichen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln unverändert in Kraft. Das heißt insbesondere:

  • physische Kontakte zu anderen Menschen als den Mitgliedern des eigenen Haushalts sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren;
  • Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird;
  • Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind grundsätzlich auf zwei Personen beschränkt.

Ausnahmen oder Bedingungen, unter denen von diesen Prinzipien abgewichen werden kann, sind in der Landesverordnung ausdrücklich definiert und wurden nun mit der Novelle ausgeweitet. Die gesellige Runde in der Gaststätte oder das Fußballspiel auf dem Sportplatz bleiben aber vorerst untersagt.

Die Novelle der Landesverordnung erfordert auch die Verlängerung der Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes für die Stadt und den Landkreis Göttingen, mit der die Landesverordnungen ergänzt werden. Dies sind die Verfügungen zur Maskenpflicht und für Krankenhäuser und Heime. Sie gelten nun bis zunächst den 03.06.2020. Dabei werden zugleich geringfügige Veränderungen umgesetzt.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen sind veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 31 und im Amtsblatt der Stadt Göttingen  Nr. 22. Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer vom 12.03.2020 wird aufgehoben, sie ist durch die Landesverordnung hinfällig.

 

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