29.04.2020

Erste Erfahrungen Maskenpflicht


...LK Göttingen

Seit dem gestrigen Montag gilt die sogenannte Maskenpflicht. Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie mit dem Coronavirus wurden vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis ergänzt. Im Wesentlichen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und Bussen, auf Schulgrundstücken, in Dienststellen der kommunalen Verwaltungen, Krankenhäusern und Heimen und bei weiteren Gelegenheiten zu tragen.

Erste Erfahrungen und Berichte zeigen, dass die Menschen die Maskenpflicht weitgehend ernst nehmen und einhalten. Zugleich erreichen die Verwaltungen von Stadt Göttingen und Landkreis vielfach Fragen, wie die Bestimmungen im Einzelfall auszulegen sind. Deren Grundgedanke ist: Überall dort, wo sich Menschen begegnen und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gesichert ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

„Die Maskenpflicht hat noch einmal zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung geführt“, erklärt Petra Broistedt, Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Göttingen. „Die Menschen verstehen, dass die Maske eine Ergänzung zu den bisherigen Schutzmaßnahmen ist, um die kontrollierte Lockerung der Kontaktbeschränkungen zu ermöglichen. Das Gebot der Stunde bleibt aber, Abstand zu halten und die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie nicht zu gefährden.“ Kreisrätin Marlies Dornieden, Leiterin des Stabes des Landkreises macht deutlich: „Wir alle müssen uns der Verantwortung für andere bewusst sein. Ich will es positiv formulieren: Jede und jeder hat die Chance, andere zu schützen – ganz einfach durch das Tragen einer Maske, sobald man Menschen begegnet. Nutzen wir diese Chance!“

 

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