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11.11.2019

Moderate Steuererhöhung führt zum Haushaltsausgleich


Der Ausschuss für Dorfentwicklung, Bauen und Finanzen beschäftigte sich mit der Haushaltssatzung 2020/Änderungen wurden eingearbeitet

...von Herma Niemann

Eine moderate Erhöhung der Realsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bringt der Gemeinde Hörden Mehreinnahmen von rund 9.000 Euro. Das war das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Bauen und Finanzen, der am Mittwoch in der Mehrzweckhalle tagte. Zunächst war laut Haushaltsaufstellung für das Jahr 2020 ein Defizit von 4.800 Euro ausgewiesen.

Dabei summieren sich die ordentlichen Erträge auf rund 915.200 Euro und die ordentlichen Aufwendungen auf 920.000 Euro. Selbst dieses Defizit hätte nicht als unausgeglichener Haushalt gegolten, erklärte der Samtgemeinde-Kämmerer Arndt Barke. Der Ausschuss einigte sich darauf, dem Rat zu empfehlen, die Grundsteuern A und B von bisher 360 auf 380 Punkte und die Gewerbesteuer von bisher 350 auf 360 Punkte anzuheben. „Mit diesem kleinen Schritt der Anhebung haben wir den Ausgleich erreicht“, so Rudi Armbrecht (SPD). Andere Kommunen würden deutlich höhere Hebesätze heranziehen, ergänzte Harald Reinhard (SPD). „Wir haben lange nicht erhöht und liegen immer noch im unteren Bereich“. Zwar sei er kein Freund von Steuererhöhungen, so Henning Kunstin (CDU), man brauche jedoch die Mittel, um den Bürgern auch weiterhin ein gutes Leben in der Gemeinde Hörden ermöglichen zu können. Während des weiteren Verlaufs berichtete Barke von Änderungen, die in die Haushaltssatzung eingearbeitet wurde. So wurden bei dem Produktkonto „Unterhaltung baulicher Anlagen“ anstatt 3.500 Euro beim Kindergarten jetzt 5.000 Euro veranschlagt, weil dort im Eingangsbereich noch ein Anstrich erfolgen müsse. Der größte Position sei die Aufwendung des Zuschussbedarfs Kindergarten an die Samtgemeinde in Höhe von 63.800 Euro. „Das ist normal, dass Kindergarten und Schule Zuschussgeschäfte sind. Das ist auch gut so, wenn wir das nicht bezahlen würden, würden wir an der falschen Stelle sparen“, so der Ausschussvorsitzende Reiner Gropengießer (CDU). Für das Jahr 2020 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen geplant. Investiert wird für rund 11.000 Euro, dazu gehört die Anschaffung eines Bodentrampulins für den Spielplatz im Bodden in Höhe von 6.000 Euro und ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für das LEADER-Projekt der Kreisjägerschaft für den Neubau einer Toilette am Schießstand. Henning Kunstin merkte an, dass für die Jahre 2021 und 2022 mittel- und langfristig keine Investitionen, zum Beispiel bei der Mehrzweckhalle, vorgesehen seien. Er schlug vor, quasi als Platzhalter, für den Gesellschaftsraum 20.000 für das Jahr 2021, für die Küche 40.000 Euro für das Jahr 2022 und für die Sanierung Keller und Sanitärräume in 2023 rund 120.000 Euro einzusetzen. Die Änderungswünsche werden in die Haushaltssatzung eingearbeitet und als Empfehlung an den Rat weitergegeben.

Beim Tagesordnungspunkt der Haushaltssatzung hob Gropengießer hervor, dass es ihn sehr verstimmt hätte, noch vor den Beratungen zum Haushalt, über das Zahlenwerk, insbesondere über das zunächst ausgewiesene Defizit, in der Zeitung zu lesen. „Das ist mehr als grenzwertig, wenn die Verwaltung noch vor unseren Beratungen die Zahlen an die Redaktion weiter gibt". Hierzu betonte der Kämmerer, dass die Dokumente im Ratsinformationssystem hinterlegt seien, sowie die öffentlichen Einladungen zu den Sitzungen erfolgen. Das sei Transparenz für Bürger und Verlage.

Diskutiert wurde auch der Antrag bezüglich der zukünftigen Weiterleitung von Schlüsselzuweisungen. Hier einigte man sich mit drei Dafür-Stimmen der CDU und vier Enthaltungen der SPD darauf, den Samtgemeinderat Hattorf darum zu bitten, die Weiterleitung der Schlüsselzuweisungen an die Mitgliedsgemeinden zu ändern und nach einer Vergleichsberechnung die Höhe der Weiterleitung anzupassen. Über diese Ausgleichsfunktion sollen die Mitgliedsgemeinden gestärkt werden, so Kunstin. Der Samtgemeindehaushalt habe sich in der vergangenen Zeit extrem entschuldet. „Jetzt müssen die Mitgliedsgemeinden dran sein und eine Entlastung erfahren“. Man wolle damit einen Stein ins Rollen bringen, damit die Weiterleitung neu berechnet werde. Es sei die Pflicht und die Aufgabe, dass alle Mitgliedsgemeinden einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen müssten, entgegnete Reinhardt. Deshalb dürfe man laut der alternativen Berechnung, die die Verwaltung auf Wunsch aufgestellt hat, nicht den Haushalt der Samtgemeinde, die dadurch weniger Samtgemeindeumlage von den Mitgliedsgemeinden erhalte, mit einem Fehlbetrag ins Minus ziehen. Für alle Mitgliedsgemeinden, zu der auch die Samtgemeinde gehöre, eine gerechte Lösung zu finden, sei schwer, so Armbrecht. Beachten müsse man hierbei immer, dass die Samtgemeinde nach der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen müsse, ergänzte Barke.

 

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