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21.12.2016

Neue Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

Entgeltordnung gilt ab 01.01.2017

Die Fusion der Landkreise Osterode am Harz und Göttingen erfordert die Vereinheitlichung der Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Die neue Entgeltordnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Landkreis und der Stadt Göttingen gilt ab 01.01.2017. Sie ist bereits veröffentlicht und sieht eine geänderte Gebührenstruktur und Gebührenanpassungen vor.

Es sind Gebührenstaffelungen vorgesehen, die sich nach der Anzahl aller Tiere richtet, die an einem Tag in einem Betrieb geschlachtet werden. Werden z. B. an einem Tag drei Rinder und vier Schweine geschlachtet, wird nach dem Gebührenstaffeltarif für sechs bis 35 Tiere für die Schweine eine Gebühr von 17 Euro erhoben. Bei weniger als sechs Tieren am Tag beträgt die Gebühr für ein Schwein 21 Euro. Bislang waren dafür 19,50 Euro in Göttingen und 18 Euro in Osterode am Harz fällig. Bei Hausschlachtungen von Schweinen sind zukünftig 32 Euro zu zahlen.

Die neue Entgeltordnung regelt auch die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen. Die bisher im Altkreis Göttingen vorgesehene Unterscheidung nach Gewicht der erlegten Wildschweine entfällt. Für die Untersuchung von vorgelegten Trichinenproben von Wildschweinen wird einheitlich ein Betrag von 9,50 Euro pro Wildschwein erhoben. Wird die Probe von einem amtlichen Tierarzt entnommen beträgt die Gebühr einschließlich der Trichinenuntersuchung 12 Euro. Bei einer erforderlichen Fleischuntersuchung von Wild für den eigenen häuslichen Verbrauch ist ein Zuschlag von 5 Euro vorgesehen.

Die neue Entgeltordnung kann auf der Webseite des Landkreises Göttingen (www.landkreisgoettingen.de) unter dem Menüpunkt Unsere Themen / Tiere und Lebensmittel / Aktuelles nachgelesen werden. Fragen werden vom Fachbereich für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beantwortet unter Telefon 0551 525-2493.

 

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