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23.06.2017

Kulturförderung: Kreistag beschließt Verlängerung der Antragsfrist


Zuschüsse für Projekte können noch bis 31.07. beantragt werden

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen verlängert einmalig die Frist für Anträge auf Förderung von Kulturprojekten. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am Mittwoch, 21.06.2017, beschlossen. Demnach können Kulturschaffende in diesem Jahr noch bis zum 31.07. Zuschüsse für das laufende Jahr beantragen. Das Votum im Kreistag war einstimmig.

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst, Heimatpflege und Kinder- und Jugendkultur. Das hatte der Kreistag im Februar 2015 beschlossen. Ziel der Kulturförderung ist es, einen Teil der zu erwartenden Verluste bei Kulturprojekten auszugleichen. Der beantragte Zuschuss sollte dabei nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtkosten des Projekts und höchstens 1.500 Euro betragen. Das geförderte Projekt soll überwiegend im Gebiet des Landkreises Göttingen durchgeführt werden und einen regionalen Bezug haben. Insbesondere die Kulturvermittlung an Schulen, Kindergärten und in der Jugendarbeit im Kreisgebiet ist vom Kreistag ausdrücklich gewünscht.

Die Antragsfrist endet normalerweise am 31.05. des Jahres. Mit der Verlängerung will der Kreistag die Möglichkeit geben, die vorhandenen Mittel vollständig für Kulturprojekte zur Verfügung zu stellen.

Die „Richtlinie Kulturförderung“ mit weiteren Hinweisen ist auf der Webseite des Landkreises, unter der Rubrik Bürgerservice / Informationen, Broschüren, Satzungen, zu finden: www.landkreisgoettingen.de.

 

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