Politik / Wirtschaft / Bildung

14.06.2017

Freie Fahrt zur Oberstufe


CDU strebt Förderung der Schülerbeförderung auch für Sekundarstufe II an.

...CDU Kreistagsfraktion Göttingen

Wie im überwiegenden Teil der niedersächsischen Landkreise wird die Schülerbeförderung im Landkreis Göttingen entsprechend der Mindestvorgabe des Landesgesetzgebers nur bis zur Sekundarstufe I übernommen. Mit Blick auf das Ziel des Landkreises, beste Bildung für alle und Chancengleichheit aller Kinder zu gewähren, möchte die CDU-Fraktion im Kreistag Göttingen die Förderung möglichst auch auf die Sekundarstufe II – die Oberstufe – erweitern.

Dazu hat sie einen Antrag für die kommende Kreistagssitzung am 21.6.2017 gestellt, der eine haushaltspolitisch verantwortliche Entscheidung des Kreistags ermöglichen soll. Der Landkreis Göttingen ist gem. § 114 I 1 Nds. Schulgesetz Träger der Schülerbeförderung. In dieser Hinsicht trifft den Landkreis eine gesetzliche Beförderungs- bzw. Erstattungspflicht. Allerdings sind Schüler der Sekundarstufe II ganz überwiegend nicht von dieser Beförderungs- bzw. Erstattungspflicht erfasst.

Dazu Sigrid Jacobi, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses: „Es gibt vielfältige Anstrengungen des Landkreises, um Kindern gute Bildung zu ermöglichen: Frühe Hilfen, Coaching in der Grundschule, Schulbegleiter, Förderung der Schulsozialarbeit – all dies läuft aber ins Leere, wenn die Kinder keine Möglichkeit haben eine Oberstufe zu besuchen, weil ihre finanziellen Mittel es nicht ermöglichen, eine entsprechende Fahrkarte zu erwerben.“ Dies hätten andere niedersächsische Landkreise bereits erkannt. So werde die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Landkreisen Aurich, Cloppenburg, Gifhorn und Wolfenbüttel in unterschiedlichem Umfang übernommen oder finanziell unterstützt.

Jens Haepe, Sprecher der CDU-Abgeordneten im Schulausschusses, betont die Vorreiterrolle, die der Landkreis Göttingen als wichtigster Bildungs- und Wissenschaftsstandort des Landes Niedersachsen in Bildungsfragen einnehmen sollte: „Der vom Begriff der Bildungsregion geprägte Landkreis Göttingen sollte sich seines Vorbildcharakters bewusst sein und diese Entwicklung nicht versäumen.“ Nach Auffassung von Jens Haepe komme in diesem Zusammenhang insbesondere eine Förderung durch Zuschüsse des Landkreises in Betracht. Um über die Höhe solcher Zuschüsse zu entscheiden, sei der Kreistag jedoch auf entsprechende aktuelle Zahlen und Berechnungen angewiesen.

Die CDU-Fraktion hat daher in dem Antrag ein klares Bekenntnis zur Bildungschancengleichheit gefordert. Darin hat sie weiter beantragt, dass die Landkreisverwaltung auf Basis wahrscheinlicher Szenarien eine Prognose über die für eine kostenfreie Beförderung aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II langfristig erforderlichen Mittel erstellt. Auf dieser Grundlage solle der Kreistag darüber entscheiden, wie die Schülerbeförderung auch für die Sekundarstufe II gefördert werden könne.

Dr. Harald Noack, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, unterstreicht abschließend die wirtschaftliche Bedeutung für das Anliegen: „Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Schülerbeförderung um einen wichtigen Standortfaktor für die Entscheidung junger Familien handelt, sich im ländlichen Raum des Landkreises Göttingen niederzulassen.“

 

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