Vereinsleben

10.06.2017

Neuwahlen brachten bei der Jagdgenossenschaft Windhausen keine Änderungen


Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Windhausen, Armin Brauer, Marion Römermann und Rolf Renneberg zusammen mit Jagdpächter Ludger Ohms

...von Petra Bordfeld

Auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Windhausen standen auch Neuwahlen des Vorstandes. Dabei wurden aber Rolf Renneberg zum Vorsitzenden, Armin Brauer zum Kassenführer und Marion Römermann zur Schriftführerin einstimmig wiedergewählt.

Neu hinzugekommen sind allerdings Norbert Jünke und Heinz Kronjäger als erster und zweiter Kassenprüfer sowie Jürgen Münnich als Ersatzkassenprüfer.
Zuvor ging Rolf Renneberg in seinem Jahresbericht auf die entstandenen, aber längst beglichenen Wildschäden ein. Dann ließ er auch Bilder folgen, mittels denen er den erstmaligen Einsatz einer Drohne verdeutlichte. Die hatte sehr eindrucksvoll eben die vom Wild angerichteten Schäden auf einem Feld festgehalten.

Jagdpächter Ludgar Ohms ließ in seinem Bericht durchblicken, dass sich der von ihm befürchteter Schaden in den Rapsfeldern hinter WISOMA (am Pfingstanger, vor der Eisenbahnunterführung vor Windhausen und hinter Rettstadt) in Grenzen gehalten habe. Da der dieser mit seinen gut 2 000 € wieder annähernd so hoch gewesen sei, wie im 2015, habe er den Entschluss gefasst, Björn Höbelmann einen Jagderlaubnisschein auszustellen. Er hoffe, dass damit der Wildschaden weiter reduziert werden könne.

Das einzig Störende im zurückliegenden Jahr sei allerdings ein Motorradfahrer gewesen, der mit seiner Crossmaschine auf der Steinbühelseite unberechtigt herumgefahren sei und damit das Wild beunruhigt habe.
Weiter wurde der einstimmige Beschluss gefasst, das Jagdgeld wieder der Feldmarksinteressentenschaft Windhausen für den Wegebau und der Wegeunterhaltung zur Verfügung zu stellen.

Und der Versitzende erinnerte daran, dass es zu einer Änderung des Umsatzsteuerrechts auch für Jagdgenossenschaften gekommen ist. Genau das bewirke, dass die Jagdgenossenschaften ab 2017 auch
umsatzsteuerpflichtig geworden sind. Damit unterfällt der erzielte Jagdpachtzins der Umsatzbesteuerung. Man werde aber die Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2021 durch Optionserklärung an das Finanzamt nutzen.

 

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