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24.05.2017

Blauzungenkrankheit: Freiwillige Schutzimpfungen werden genehmigt


Tierseuche breitet sich in europäischen Ländern aus

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen genehmigt die Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Erreger der Blauzungenkrankheit. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz wird am heutigen Montag im Amtsblatt des Landkreises Göttingen veröffentlicht und tritt am morgigen Dienstag in Kraft. Sie gilt bis zum Widerruf.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie verbreitet sich seit dem Jahr 2014 von Griechenland aus. Inzwischen sind Gebiete in Serbien, Kroatien, Slowenien, Italien, Österreich und Frankreich betroffen. Einige der gemeldeten Fälle liegen weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Die Viren werden durch infizierte Stechmücken übertragen. Eine aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) schätzt das Eintragsrisiko als wahrscheinlich bis hoch ein.

Eine Impfung gegen die Tierseuche ist laut EU-Recht genehmigungspflichtig. Die Allgemeinverfügung macht nun den Weg frei für freiwillige, vorbeugende Schutzimpfungen im Landkreis Göttingen. Tierhalter, die von dieser Genehmigung Gebrauch machen, müssen jede Impfung melden.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises Göttingen veröffentlicht: www.landkreisgoettingen.de. Tierhaltern stehen für Fragen Beschäftigte des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbrauchschutz zur Verfügung: Telefon 0551 525-2493.

 

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