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24.09.2019

Feldgehölzschauen: Regionalbeauftragte sind Ansprechpartner


Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft

...LK Göttingen

In den Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedarf die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen aller Art wie Hecken und Gebüsche heimischer Arten und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu beantragen und wird im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau vor Ort auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt, freigestellt.

Auch im Bereich des früheren Landkreises Osterode am Harz, in dem die erforderlichen Erlaubnisse im Landschaftsschutzgebiet im Einzelfall (und nicht im Wege einer Gehölzschau) erteilt wurden, stehen die Regionalbeauftragten als Ansprechpersonen für Anliegen rund um den Gehölzschnitt in Feld und Flur zur Verfügung.

Die Regionalbeauftragten sind auf Gemeindeebene tätig und unter folgenden Telefonnummern zu erreichen:

  • Kreisnaturschutzbeauftragter Herr Prof. Dr. Heitkamp 0551 795 544
  • Flecken Adelebsen - Frau Dr. Ammer, 05506 950 691
  • Flecken Bovenden - Herr Dr. Corsmann, 05594 81 33, 0174 919 25 75
  • Gemeinde Bad Grund (Harz) - Herr Mann, 0171 565 85 17
  • Gemeinde Friedland - Herr Mingram, 0151 588 471 29
  • Gemeinde Gleichen - Herr Höhne, 05527 998 99 49, 0160 760 91 92
  • Gemeinde Rosdorf - Herr Kotzan, 0176 803 374 03
  • Gemeinde Staufenberg - Herr Nemitz, 05543 910 258, 0174 901 94 59
  • Gemeinde Walkenried - Herr Kelka, 0171 867 46 26
  • Samtgemeinde Dransfeld, Herr Arnaschus, 05546 18 97, 0170 631 44 35
  • Samtgemeinde Gieboldehausen - Herr Lange, 05529 13 57
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz - Herr Armbrecht, 05521 67 80
  • Samtgemeinde Radolfshausen - Herr Birke, 05507 13 32
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz - Frau Quandt, 0175 635 49 00
  • Stadt Bad Sachsa - Herr Bosse, 05523 34 45, 0171 612 58 32
  • Stadt Duderstadt - Herr Kracht, 05527 51 75, 0175 674 06 05
  • Stadt Hann.Münden - Herr Kornau, 05541 755 15 41
  • Stadt Herzberg am Harz - Herr Große,0151 466 023 55
  • Stadt Osterode am Harz - Herr Buff, 0171 894 07 29

Hintergrund:

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume (die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen), Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope oder besondere Artenschutzregelungen (beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund) betroffen sind.

 

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