Vereinsleben

05.09.2019

Haus und Grund Stammtisch auf dem Bismarckturm


Der mittlerweile traditionelle Vortragsabend des Haus und Grund Bad Lauterberg e. V. auf dem Bismarckturm fand wieder reges Interesse bei den Vereinsmitgliedern

...Haus & Grund Bad Lauterberg

Nahezu 70 Zuhörer ließen sich zum Bismarckturm bringen oder haben die Gelegenheit genutzt, um zum Veranstaltungsort zu wandern oder mit dem Fahrrad zu fahren. Der Justiziar des Vereins, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Körner, hielt einen Vortrag zu aktuellen Rechtsproblemen.

Eingangs erläuterte der Justiziar die Grenzabstände für Bäume und Sträucher an den Grundstücksgrenzen, nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz. Die Verpflichtung zur Beseitigung oder zum Rückschnitt ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März zu erfüllen. Bei der Forderung des Rückschnitts wegen Überschreitung der jeweiligen Wachstumshöhe sind die entsprechenden gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten. Der Anspruch auf Rückschnitt ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzungen über die zulässige Höhe hinauswachsen und der Nachbar nicht spätestens im fünften darauffolgenden Kalenderjahr Klage erhebt.

Ein häufiger Streitpunkt ist der Wurzeleinwuchs. Jeder Baumeigentümer ist nicht nur für die Verkehrssicherheit seines Baumes verantwortlich und haftet für Schäden durch das Umstürzen des Baumes oder durch herabfallendes Totgehölz, sondern er haftet auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Wurzeln eines Baumes in ein fremdes Grundstück eindringen. Die Haftung des Baumeigentümers tritt selbst ohne Verschulden ein. Oft ragen Wurzeln unerkannt in das Kanalsystem des Nachbarn und verursachen erhebliche Schäden. Der Baumeigentümer muss hierfür eintreten.

Im weiteren Verlauf seines Vortrages ging Justiziar Körner noch auf die aktuellsten BGH-Entscheidungen ein.
Im vom BGH zu entscheidenden Fall bestand das Mietverhältnis seit 1937. Die an Demenz erkrankte Mieterin war damals 79 Jahre alt und wohnte zusammen mit ihren beiden Söhnen, welche ihrerseits bereits das 50. Lebensjahr überschritten hatten. Die Wohnung wurde veräußert. Der Erwerber kündigte wegen Eigenbedarfs. Die Mieterin widersprach der Kündigung. Nachdem die Vorinstanzen unterschiedlich entschieden, hatte der BGH im Rahmen einer Grundsatzentscheidung sich mit dem Sachverhalt zu befassen. Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass ein hohes Alter eines Mieters und/oder eine lange Mietdauer und eine daraus resultierende langjährige Verwurzelung für sich allein noch keine besondere Härte darstellt, die dem Interesse des Vermieters wegen Eigenbedarfs vorgeht.
Vielmehr muss durch ein (gerichtliches) Sachverständigengutachten geklärt werden, ob weitere Gründe des Einzelfalls eine besondere Härte darstellen. Es sind dabei gesundheitliche Einschränkungen körperlicher und psychischer Art gerade im Hinblick auf den Umzug in die Abwägung einzubeziehen.

Abschließend ging der Justiziar noch auf weitere BGH-Entscheidungen zu rechtswidriger Videoüberwachung und daraus folgender fristloser Kündigung sowie zu der Frage, ob Kinderlärm ein Mietminderungsgrund darstellen kann, ein. Auch die Frage, ob die Aufnahme eines nichtehelichen Lebenspartners in die Wohnung verlangt werden kann, wurde erörtert.

Es schloss sich eine Diskussion über noch offene Fragen der Vereinsmitglieder an. Anschließend konnte das bewährte Team des Bismarckturms das alljährliche Grillbuffet eröffnen, welches für die Vereinsmitglieder zu Vorzugspreisen angeboten wurde. Man saß noch lange zusammen und diskutierte, bevor sich die Gesellschaft bei bestem Wetter auflöste und der Fahrdienst wieder Richtung Tal fuhr.

Der Vorsitzende des Haus und Grund Vereins Körner wies schließlich ausdrücklichst auf die am 23. Oktober 2019 um 19.00 Uhr im Gasthaus „Goldene Aue“ in Bad Lauterberg stattfindende Mitgliederversammlung des Vereins hin. Wie jedes Jahr wird der Vorsitzende von Haus und Grund Niedersachsen, Herr Dr. Horst, zugegen sein. Er wird dieses Jahr über „Die Rolle des Sozialhilfeträgers bei Wohnungsmietverträgen“ referieren.

Auch werden die Ergebnisse der statistischen Erhebungen, welche durch eine Vereinsumfrage der mittlerweile fast 400 Mitglieder eingeholt wurde, dargestellt werden.

 

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