Meldungen / Kreis Meldung

27.07.2019

Landkreis beschränkt Gewässerbenutzung


Wasserentnahmen mittels Pumpen untersagt

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen weist darauf hin, dass zum Schutz der Gewässer und der Gewässerökologie die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen bis auf weiteres untersagt wird.
Nach der extremen Trockenheit im letzten Jahr und den geringen Niederschlagsmengen der letzten Monate ist die Wasserführung der hiesigen Gewässer in diesem Sommer extrem zurückgegangen.

Aufgrund der derzeitigen Wetterprognosen ist davon auszugehen, dass es in absehbarer Zeit nicht zu einer Entschärfung der Situation kommt und von einem weiteren Absinken der Pegelstände ausgegangen werden muss.

Grundsätzlich bedarf jede Wasserentnahme mit einer Pumpe einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Lediglich die Entnahme von Wasser mit Handgefäßen ist nach den Wassergesetzen davon ausgenommen. Das gilt aber nur, wenn einerseits ausreichend Wasser verfügbar ist und andererseits keine Veränderungen am Gewässer (z.B. Aufstau, Abgrabungen) vorgenommen werden.

Auch die Wasserentnahmen, für die bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, sind eingeschränkt. Aus dem Gewässer darf nur so viel Wasser entnommen werden, dass immer noch ein ökologischer Mindestwasserabfluss im Fließgewässer verbleibt.

Eine Entnahme bei Niedrigwasser ist bei entsprechender Anordnung der unteren Wasserbehörde eine unerlaubte Gewässernutzung und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

 

Anzeige