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10.07.2019

Interessante Förderprogramme für das Handwerk und Kleinstbetriebe bis 10 Mitarbeiter


Für kleine Unternehmen der Grundversorgung sind 45% Zuschuss möglich.

von Ralf Gießler

Osterode) Die Wirtschaftsförderung Region Göttingen (WRG) möchte auf zwei Qualifizierungsförderprogramme und ein Investitionsförderprogramm besonders für Handwerksbetriebe hinweisen. "Diese Vorstellung der Förderprogramme für Handwerksunternehmen ist keinesfalls abschließend. Bitte nehmen Sie vor der Tätigung jeglicher Investitionen Kontakt zu Ihrer Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung, Bank oder anderen Partner auf, und lassen Sie sich über etwaige Fördermöglichkeiten beraten.

Die Förderquoten sind recht gut und endlich auch für das Handwerk relevant, aber das Antragsstichdatum für Unternehmen der Grundversorgung ist schon sehr nah", sagt Wirtschaftsförderer Gunnar Kothrade.

"Die Fortbildung zum Handwerksmeister ist eine wertvolle Investition, die mit öffentlichen Finanzierungshilfen in Niedersachsen heute für die Teilnehmer so gut stemmbar ist wie nie zuvor", erläutert Kothrade weiter. Bei beiden Qualifizierungsförderprogrammen (Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG) stellt die Person, die die Qualifizierung anstrebt bzw. abgeschlossen hat, den Antrag, nicht das Unternehmen. Dabei kommt es nicht darauf ob, inwieweit sich das Unternehmen an den Weiterbildungskosten tatsächlich beteiligt hat. Die Antragstellung erfolgt über die N-Bank.

Das Programm für Kleinstunternehmen der Grundversorgung richtet sich an Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz und Existenzgründer. Reine Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig, wohl aber u.a. Einrichtungs-, Erweiterungs- und Maschineninvestitionen. Die Antragsstellung muss bis zum 15.09.19 über die zuständige Gemeindeverwaltung beim Amt für regionale Entwicklung erfolgt sein.

Für weitere Auskünfte zu den Förderprogrammen kann die WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen kontaktiert werden, Gunnar Kothrade Telefon 05522/960498-7 oder Karin Friese Telefon: 0551/52 54 98-2.

Fakten:

Meisterprämie im Handwerk:

  • Sogenannte "Erfolgsprämie“ nach Abschluss der Meisterprüfung und unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten

  • Prämie von pauschal 4.000 € einmal pro Person

  • Prämie muss nicht zurückgezahlt werden

  • Erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung im Handwerk ab dem 01.09.17

  • Antragstellung spätestens 16 Monate nach Datum der Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses

  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen

  • Antragstellung nach der Qualifizierungsmaßnahme/Vorlage Meisterbrief


Aufstiegs-BAföG:

  • Für alle Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen, z. B. Fortbildungen zu Meistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachwirten, Betriebswirten oder Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen

  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Einkommens- und vermögensabhängige Förderung eines Unterhaltsbeitrages

  • Förderung besteht anteilig aus Zuschuss und Darlehen

  • Förderung ist auch für Hochschulabsolventen möglich, deren höchster akademischer Abschluss ein Bachelorabschluss oder ein diesem vergleichbarer Hochschulabschluss, z. B. Diplom FH, ist

Antragstellung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme

Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG angerechnet, so dass beide Förderungen parallel erfolgen können.

Elektrotechnikermeister: Nächster Kurs Teile I und II in Vollzeit vom 11.11.19 bis 20.06.20

Fleischermeister: Nächste Kurs Teile I und II in Vollzeit vom 16.09.19 bis 26.11.19

Maurer- u. Betonbauermeister: Der nächste Kurs Teile I und II in Vollzeit vom 21.10.19 bis 08.05.20

Friseurmeister: Der nächste Kurs Teile I und II in Vollzeit vom 19.08.19 bis 15.11.19

Alle Kurse finden in der BBZ Hildesheim statt.

 

Förderprogramm Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • Förderung von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) sowie unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz und Existenzgründer

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel & Dienstleistungen), die der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen, z. B. Dachdecker, Installateure, Maler- und Fußbodenleger, Friseure, Zimmerei, Bäcker, Fleischer, usw.)

  • Betriebsstätte in Niedersachsen in Orten bis 10.000 Einwohnern (Im Altkreis Osterode sind Unternehmen in allen Ortschaften außer dem Stadtgebiet Osterode förderfähig).

  • Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 €

  • Fördersatz im Landkreis Göttingen: 45 % der förderfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

  • 5 Jahre Zweckbindung für technische Einrichtungen, Geräte und Maschinen (12 Jahre bei Grundstücken und Bauten)


Was wird gefördert?

  • Einrichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung eines Unternehmens in andere Bereiche der Grundversorgung
  • Erwerb bebauter Grundstücke für anschließende Investitionen
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mobiler Wirtschaftsgüter
  • Zu den förderfähigen Kosten der Investitionen gehören Gebäude, Anlagen und
  • Maschinen

Reine Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.

Die Antragsstellung muss bis zum 15.09.19 über die zuständige Gemeindeverwaltung beim Amt für regionale Entwicklung erfolgt sein

 

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