Meldungen / Polizei

03.07.2019

Kontrolle des Güterverkehrs an der Autobahn 7


Alle überprüften Fahrzeuge beanstandet

GÖTTINGEN (kl/mb) - Bei einer gezielten Kontrolle des Güterverkehrs haben Experten der Autobahnpolizei Göttingen vergangenen Mittwoch (26.06.19) an der A7 bei Göttingen insgesamt sieben Fahrzeuge kontrolliert. Alle sieben Fahrzeuge wurden beanstandet. Die Verstöße reichten vom Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes über die Ladungssicherung bis hin zu illegalem Aufenthalt bzw. illegaler Beschäftigung.

Neben Verstößen gegen das Lebensmittelrecht wurden auch gefahrtgutrechtliche Zuwiderhandlungen festgestellt und auch die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten musste in mehreren Fällen geahndet werden.

In einem Fall beförderte ein 54-jähriger rumänischer Fahrer einer Firma aus Thüringen Gefahrgut für eine Baustelle im Bereich Göttingen, ohne dass die beförderten Güter ordnungsgemäß gesichert und gekennzeichnet waren. Auch wurden arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel die Belüftung zum Schutz vor gefährlichen Gasen, nicht beachtet. Die vorgeschriebene Belüftung war nämlich durch eine nachträglich angebrachte Abdeckung unwirksam gemacht worden. Dem Fahrer wurde somit die Weiterfahrt untersagt und die Ladung musste vor Ort nachgesichert und gekennzeichnet werden. Der vorgeschriebene bauliche Zustand des Fahrzeuges musste ebenfalls an Ort und Stelle wiederhergestellt werden.

In einem anderen Fall beförderte ein 25-jähriger Mann aus Nordhessen Backwaren für eine ebenfalls dort ansässige Bäckerei. Die Produkte waren teilweise aus kühlpflichtigen Zutaten hergestellt, wurden jedoch ohne jegliche Kühlung in einem Sprinter transportiert. Weiterhin war die gesamte Ladung in keiner Weise gesichert und die hygienischen Vorschriften zum Schutz der transportierten Güter wurden nicht eingehalten. Darüber hinaus konnte der Fahrzeugführer keine der geforderten Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorlegen. Die für einen Markt im Göttinger Raum bestimmte Ware wurde durch den Landkreis Göttingen, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, vorläufig für den Verkauf gesperrt und der Laderaum wurde versiegelt. Im Anschluss wurde das Fahrzeug nach Kassel zurückgeführt, wo es von der zuständigen Behörde geöffnet und weiteren Untersuchungen unterzogen wurde.

Ebenfalls angehalten und kontrolliert wurde ein Kleintransporter aus Polen: der polnische Arbeitgeber des 28 Jahre alten Fahrzeugführers führte eine sogenannte Kabotage, also die rein innerdeutsche Beförderung, für ein deutsches Logistikunternehmen im Bereich Kassel und Göttingen durch. Hierfür konnte jedoch keine Erlaubnis vorgelegt werden. Bei der Überprüfung der Ladung wurden Verstöße gegen die Ladungssicherung und den Arbeitsschutz festgestellt. Weiterhin fiel den Beamten auf, dass der Fahrzeugführer lediglich eine Arbeitserlaubnis für Polen, nicht jedoch für die EU besaß. Daraufhin wurde der 28-Jährige an Mitarbeiter des Zollamtes übergeben, welche ein Strafverfahren gegen Arbeitgeber und Fahrer einleiteten. Die Ladung des Kleintransporters wurde an ein Fahrzeug des Auftraggebers übergeben und musste umgeladen werden. Der Pass des aus Weißrussland stammenden Mannes wurde eingezogen, durch die Ausländerbehörde mit einem Vermerk zur Ausreisepflicht versehen und am Folgetag wieder ausgehändigt. Zusätzlich musste der Fahrzeugführer auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen eine hohe dreistellige Summe als Sicherheitsleistung hinterlegen. Auch gegen den polnischen Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Hierzu dauern die Ermittlungen noch an.

 

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