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04.07.2019

Brehme-Villa: Petitionsausschuss bestätigt Position des Landkreises


Ablehnung des Antrags für eine Abbruchgenehmigung korrekt

...LK Göttingen

Der Landkreis Göttingen hat mit der Ablehnung einer Abbruchgenehmigung für die denkmalgeschützte Brehme-Villa in Osterode-Freiheit gesetzeskon-form und gemäß der gültigen Rechtslage korrekt gehandelt. Darüber infor-mierte die Kreisverwaltung in der Sitzung des Kreis-Bauausschusses.

Anlass dafür war eine Entscheidung des Petitionsausschuss des Landtags. Dieser hatte sich aufgrund einer Eingabe mit dem Sachverhalt befasst und bestätig-te das formal und inhaltlich korrekte Handeln des Landkreises.

Hintergrund ist eine seit Mai 2017 andauernde Auseinandersetzung zwi-schen der Eigentümerin des Gebäudes und der Denkmalpflege des Landkrei-ses. Damals wurde der Antrag auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung gestellt. Bereits diesem Antrag sind seit 2012 mehrere Beratungsgespräche der Denkmalpflege vorausgegangen, machte die Kreisverwaltung gegenüber dem Kreis-Bauausschuss deutlich. Dabei wurden keine Aussagen zur wirt-schaftlichen Zumutbarkeit der Instandhaltung getroffen oder eine Abbruch-genehmigung in Aussicht gestellt.

Der Abbruchantrag wies Mängel auf, insbesondere fehlten benötigte Unter-lagen, darauf hat die Kreisverwaltung mehrfach hingewiesen. Bei mindes-tens sieben Gelegenheiten zwischen Juni 2017 und August 2018 wurden schriftlich, telefonisch oder im direkten Gespräch die fehlenden Unterlagen konkret und detailliert benannt und erklärt, dass diese für die Prüfung des Antrags notwendig sind. Die vorliegenden Unterlagen weisen die Notwen-digkeit eines Abbruchs nicht nach. Schäden an denkmalgeschützten Gebäu-den, die durch Unterlassung der rechtlich vorgeschriebenen Erhaltungs-pflicht entstehen, werden bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berück-sichtigt.

 

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