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18.06.2019

Jahresabschluss für 2013 wurde genehmigt


Ausschusses für Entwicklung, Steuerung und Finanzen tagte im Sitzungssaal der Verwaltung

...von Herma Niemann

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Ausschusses für Entwicklung, Steuerung und Finanzen am vergangenen Donnerstag die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Göttingen habe diesbezüglich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, berichtete der Kämmerer der Samtgemeinde Hattorf, Arnd Barke.

Die Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft. Hierbei handele es sich um einen erfreulichen Jahresabschluss, so Barke, was auch durch den positiven Effekt der Bedarfszuweisung, die in dem Jahr 740.000 Euro betrug, beeinflusst wurde. Im Plan für den Abrechnungszeitraum waren Im Ergebnishaushalt Erträge von 6.166.900 Euro vorgesehen, sowie Aufwendungen in Höhe von 6.285.400 Euro, was zu einem geplanten Jahresergebnis von Minus 118.500 Euro geführt hätte. Tatsächlich wurden jedoch bei den Erträgen 7.093.360 Euro und bei den Aufwendungen 6.085.313 Euro erzielt, sodass ein positives Jahresergebnis von 1.008.046 Euro erreicht wurde. Zuzüglich der Verkaufs erlöse in Höhe von 33.698 Euro entsteht so ein Überschuss von 1.041.744 Euro.

Durch die damalige Zinsentwicklung konnte Einsparungen bei den Zinsen von 77.000 Euro verbucht werden. Im Finanzhaushalt wurde ein Ergebnis von 1.104.516 Euro erzielt, die Abschreibungen betrugen 681.900 Euro. Die Investitionen insgesamt erfolgten in Höhe von 363.780 Euro, darunter fiel der Kauf eines Unimogs für den Bauhof und der Kauf des STLF 10-6-Feuerwehrfahrzeuges Hörden. In dem Jahr 2013 wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 200.000 Euro getätigt, bei einer Kredittilgung in Höhe von 261.773 Euro. Die Liquiditätskredite konnten reduziert werden: von 7.775.000 Euro von Ende 2012 auf 6.950.000 Euro Ende 2013. Das ist eine Reduzierung von 825.000 Euro. „Mit dieses Ergebnis können wir zufrieden und stolz drauf sein“, so Barke. Der erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 1.041.744 Euro soll in voller Höhe mit dem Sollfehlbetrag aus dem kameralem Abschluss des Verwaltungshaushaltes verrechnet werden. Dieser Fehlbetrag musste in die Eröffnungsbilanz des Jahres 2008 seit Einführung der Doppik übernommen werden. 2008 erfolgte die Umstellung von der Kameralistik (einfache Buchführung mit Einnahmen- und Ausgabenrechnung) hin zur Erfassung mit der Ergebniskontrolle, diese Umstellung ist Bestandteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Bei der Gelegenheit erwähnte Reiner Gropengießer (CDU), dass es schön wäre, so langsam auch die aktuellen Jahresrechnungen zu erhalten, immerhin habe man jetzt das Jahr 2019. Hierzu sagte Barke, dass weitere Jahresabschlüsse zur Prüfung des RPA quasi schon in der Schublade liegen würden. Aber es sei so, dass jeder nachfolgende Jahresabschluss auf den vorherigen aufbaue. „Der Anfangsbestand des neuen Jahres ist der Endbestand des vorherigen“.

 

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