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15.06.2019

Ferienprogramm startet am 29. Juni


74 spannende und unterhaltsame Aktionen warten in den Sommerferien auf die Kinder

74 Aktionen warten auf die Kinder der Gemeinde Bad Grund in den Sommerferien

...von Herma Niemann

Jetzt ist es fertig: das Ferienprogrammheft der Gemeinde Bad Grund, das den Kindern in den Sommerferien 74 Aktionen zur Unterhaltung bietet. Die Anmeldungen werden ab Samstag, 22. Juni, persönlich ab 9 Uhr im Jugendcafé in Badenhausen entgegen genommen. Danach können die Aktionen auch in den Bürozeiten von 9 Uhr bis 16 Uhr gebucht werden.

Teilweise sind die Plätze begrenzt. Dennoch können ab Donnerstag, 27. Juni, noch freie Plätze nachgebucht werden. In den Ferien können Interessierte auch noch jederzeit noch frei gewordene Plätze nachfragen. Das Ferienprogramm startet am Samstag, 29. Juni, im Rahmen des Johannisfestes in Bad Grund. Das Kinderfest findet von 15 Uhr bis etwa 17.30 Uhr vor der St. Antoniuskirche in Bad Grund stand. Hier ist die Platzanzahl unbegrenzt. Kosten entstehen nur für Kuchen und Getränke.

Neben den beliebten Bastelaktionen wie Schmuck herstellen und Kuschelkissen bastelt, hält das Programm aber auch wieder die gern besuchten Aktionen rund ums Pferd vor. Auch sportliche Angebote sind wieder vorhanden, wie das Kinderboßeln und der Mountainbike Erlebnistag. Mit auf dem Programm stehen auch wieder Fahrten in Freizeitparks, hier sind die Plätze begrenzt. Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, drückte seinen Dank darüber aus, dass die Veranstalter, wie Vereine und Verbände, und natürlich auch die hauptamtliche Jugendpflegerin und Organisatorin, Melanie Henschel, das diesjährige Programm wieder mit vielen Ideen gefüllt haben. „Das ist ein toller Beitrag, damit bei den Schulkindern keine Langeweile in den Sommerferien aufkommt“, so Dietzmann. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Ferienprogramm ist die Einverständniserklärung zum Datenschutz.

Hier ist zu erklären, dass die Gemeinde Bad Grund die personenbezogenen Daten wie Name, Adresse und E-Mail zum Zweck des Programms und darüber hinaus speichern und verarbeiten darf und diese von der Jugendpflege zur Kontaktaufnahme genutzt werden dürfen. Außerdem muss zugestimmt werden, dass im Rahmen des Ferienprogramms und für dessen Werbung Bilder und Videos von den anwesenden Teilnehmern gemacht und zur Veröffentlichung, unter anderem auch in der Lokalpresse, verwendet werden dürfen.

 

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