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29.04.2019

Keine Lärmschutzmaßnahmen geplant


Die B 243 bei Aschenhütte am östlichen Rand der Gemeinde Hörden. Hier werden geschlossene Ortslagen von dem Lärm der Bundesstraße nicht tangiert

Samtgemeinderat Hattorf tagte / Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren verabschiedet

...von Herma Niemann

Die Gemeinden sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen. Aufgrund der Umsetzung europäischen Rechts ist die Samtgemeinde Hattorf verpflichtet, diesen Lärmaktionsplan aufzustellen, da die Bundesstraßen B 243 bei Aschenhütte und die B 27 beim Campingplatz Oderbrücke die Grenzwerte einer Verkehrsbelastung überschreiten.

Dies berichtete in der jüngsten Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeindebürgermeister, Rolf Hellwig. Am östlichen Rand der Gemeinde Hattorf verläuft die Bundesstraße B 27. Dort beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) 7.800 Fahrzeuge. Was den Bereich der Gemeinde Hörden betrifft, verläuft am östlichen Rand die Bundesstraße B 243 mit einem zweibahnigen Querschnitt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke beträgt hier 17.600 Fahrzeuge. Hier werden jedoch geschlossene Ortslagen von der Bundesstraße nicht tangiert. Wie aus dem Lärmaktionsplan hervorgeht, werden im kartierten Bereich der B 243 wie auch bei der B 247 Menschen weder tagsüber noch nachts durch die Bundesstraßen verursachten Lärm ausgesetzt.

Was den Bereich der B 27 angeht, werden drei Personen über den ganzen Tag und nachts Schallpegeln oberhalb der Grenzwerte für Wohngebiete ausgesetzt. Für diese betroffenen drei Personen besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Überprüfung, ob Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich sind. Dies gelte jedoch nur bei Straßenneubau oder der Umsetzung wesentlicher Änderungen an Hauptverkehrsstraßen. Laut Lärmaktionsplan ist hierbei jedoch zu berücksichtigen, dass der Bereich als Außenbereich einzuordnen und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen ist, so dass sich die Anspruchsberechtigung verringert. Aus diesem Grund sei in diesen Bereichen keine Betroffenheit von Einwohnern festzustellen, so Hellwig, sodass der Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden könne. Auch habe es während der öffentlichen Beteiligung im Rahmen der Auslegung keine Hinweise oder Anregungen gegeben, weswegen keine besondere Maßnahmen vorgesehen seien. Der Lärmaktionsplan wurde einstimmig beschlossen.

Ein weiterer Punkt waren die Zuwendungen nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP). Bereits 2015 hatte der Samtgemeinderat beschlossen, die Mitgliedsgemeinden an diesen eigentlich der Samtgemeinde zustehenden Fördermitteln zu beteiligen und hatte eine entsprechende Liste für beabsichtigte Projekte beschlossen. Änderungen der Zweckbestimmung sollten danach durch einen erneuten Samtgemeinderats-Beschluss erfolgen. In der Zwischenzeit wurde bereits für die Gemeinde Wulften eine Änderung vorgenommen. Nunmehr sind einige Einzelprojekte aus der Liste ausgeschieden, da sie nicht mehr umgesetzt werden sollen. Dies betrifft zunächst die Erneuerung der Heizung an der Grundschule Hattorf, die zunächst zurückgestellt und gegebenenfalls über andere Fördermittel finanziert werden soll. Die verbleibenden beziehungsweise frei gewordenen Fördermittel sollen zugunsten der Projekte Erneuerung der Heizungsanlage Turnhalle Elbingerode und Feuerwehrgerätehaus Elbingerode als Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Elbingerode und der Samtgemeinde sowie Erneuerung der Filteranlage und Heizung Freibad Hattorf neu verteilt werden. Gleichzeitig wird die Zweckbestimmung eines Projektes der Gemeinde Hörden verändert. Aus der ursprünglich beabsichtigten energetischen Sanierung insbesondere von Sanitäreinrichtungen der Mehrzweckhalle wird die Sanierung von Fenstern in der Mehrzweckhalle. Der Förderbetrag wird hier entgegen dem Vorlagentext unverändert bei maximal 13.950 Euro bleiben.

Darüber hinaus berichtete der Verwaltungschef, dass die Quartalsberichte überarbeitet werden. Einerseits sollen sie sich zukünftig stärker an den Wesentlichen Produkten sowie an den beschlossenen Zielen und Kennzahlen ausrichten. Andererseits wird zukünftig über die Großprojekte ab 150.000 Euro Kostenvolumen ausführlich und eingehend berichtet werden. Diese Änderung wurde von den Ratsmitgliedern ausdrücklich begrüßt. Sehr erfolgreich sei auch eine Werbeaktion für den Eintritt in die freiwillige Feuerwehr gewesen. Zusammen mit den Grundsteuerbescheiden in Hattorf, Elbingerode und Wulften wurde ein Anschreiben versandt. In Hattorf sei ein gleichlautendes durch die Feuerwehr verteilt worden. In Hattorf seien daraufhin innerhalb von rund vier Wochen 39 Neueintritte zu verzeichnen gewesen. Über die Resonanz in den anderen Mitgliedsgemeinden legen noch keine Zahlen vor. Hellwig informierte in der Sitzung auch darüber, dass das Freibad in Hattorf nach den Baumaßnahmen am 12. Mai eröffnet werden soll. Aufgrund des erheblichen Bauvolumens soll es eine formelle Eröffnung geben zu den noch eingeladen werden wird. Der Eintritt soll an diesem Tag für alle kostenfrei sein.

 

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