Meldungen / Kreis Meldung

29.03.2019

Sösetalvorsperre: Umfahrung auf der Berme kann zulässig sein


Landkreis weist Landesbetrieb auf rechtliche Möglichkeit hin

...LK Göttingen

In der Diskussion um die Erreichbarkeit der Ortschaft Riefensbeek-Kamschlacken während der Generalüberholung der Sösetalvorsperre weist der Landkreis Göttingen auf eine Möglichkeit zur Nutzung der Berme als Umleitungsstrecke hin. Die temporäre Nutzung des Absatzes am Vorsperrendamm wäre die technisch sinnvollste Lösung und würde eine weiträumige Umfahrung während der Vollsperrung der B 498 vermeiden.

Aus rechtlichen Gründen schien dies bislang aber nicht möglich, weil der betroffene Bereich in einem Wasserschutzgebiet liegt.

Diese Rechtsposition hat der Landkreis Göttingen durch das Niedersächsische Umweltministerium prüfen lassen. Das Ministerium kommt nach der Prüfung zum Schluss, dass eine Befreiung von der entsprechenden Verordnung zulässig sein kann.

Das Wasserhaushaltsgesetz räumt der zuständigen Behörde die Möglichkeit ein, eine Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung zu erteilen, sofern der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.

Das Ministerium weist ausdrücklich auf die hohen Hürden für eine solche Befreiung hin. Der Landkreis Göttingen nimmt das Schreiben dennoch zum Anlass, den für die Generalüberholung der Sösetalvorsperre zuständigen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung hinzuweisen.

Der NLWKN steht nun vor der schwierigen Aufgabe, die Auswirkungen einer Umfahrung auf der Berme auf das Wasserschutzgebiet abzuwägen gegen die Beeinträchtigungen der Ortschaft Riefensbeek-Kamschlacken bei einer weiträumigen Umleitungslösung oder Aspekte wie Kosten und Bauzeit.

 

Anzeige