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19.03.2019

Rechtsanspruch auf Wohngeld


Bewilligung nur auf Antrag / Beratung durch Kreisverwaltung

...LK Göttingen

Steigende Mieten und Wohnkosten können für Menschen mit geringem bis mittlerem Einkommen zum Problem werden. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, der auch geltend gemacht werden sollte. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Rentner, Alleinerziehende oder Familien.

Das Wohngeld hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, vom Einkommen und von der Höhe der Miete beziehungsweise Hausbelastung ab. Zu beachten ist, dass Empfänger und Empfängerinnen von anderen Sozialleistungen grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn in der Leistung Unterkunftskosten enthalten sind. Dies gilt nicht, wenn das errechnete Wohngeld höher wäre, als diese Sozialleistung, beispielsweise bei der Grundsicherung im Alter oder beim Arbeitslosengeld II.

Eine weitere Ausnahme bilden Auszubildende oder Schüler, die gegebenenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder auf Berufsausbildungshilfe (BAB) haben. Jedoch kann im Einzelfall auch hier ein Wohngeldanspruch bestehen.

Familien, die Wohngeld erhalten, stehen zudem Leistungen der Bildung und Teilhabe zu. Ebenfalls gibt es Freibeträge, die vor allem den Alleinerziehenden zu Gute kommen.

Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt. Antragsformulare und Informationen gibt es auf der Webseite www.landkreisgoettingen.de, unter Bürgerservice>>Anträge und Formulare. Zudem liegen Anträge in den Bürgerbüros der Gemeinden sowie in den Kreishäusern Osterode und Göttingen aus.

Bei Bedarf nach einer persönlichen Beratung stehen die Beschäftigten der Wohngeldstelle des Landkreises Göttingen zur Verfügung – Servicezeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Sie sind unter folgenden Kotaktdaten zu erreichen:

 

Standort Göttingen

Frau Barth, Telefon 0551 525-2837, E-Mail Barth.J@landkreisgoettingen.de;

Frau Rickert, Telefon 0551 525-3068, E-Mail Rickert@landkreisgoettingen.de;

Frau Schubert, Telefon 0551 525-2131, E-Mail Schubert@landkreisgoettingen.de.

 

Standort Osterode

Frau Gerig, Telefon 05522 960-4254, E-Mail Gerig@landkreisgoettingen.de;

Frau Krügener, Telefon 05522 960-4283, E-Mail Kruegener@landkreisgoettingen.de;

Frau Mohr, Telefon 05522 960-4293, E-Mail Mohr.P@landkreisgoettingen.de;

Frau Rettstadt, Telefon 05522 960-4291, E-Mail Rettstadt@landkreisgoettingen.de.

 

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