Meldungen / Kreis Meldung

07.03.2019

Abfallentsorgung - Keine Teppichschnitzel auf Reitplätzen


...LK Göttingen

Aktuell gibt es im Landkreis Göttingen Beschwerden aus der Nachbarschaft von Reitplätzen, auf denen synthetische Materialien wie Kunststoff- und Teppichschnitzel als Belag für den Reitplatz verwendet werden. Die Untere Abfallbehörde des Landkreises Göttingen weist darauf hin, dass es sich bei den Teppichschnitzeln um Abfall handelt, welcher vorwiegend im Bereich der industriellen Teppichherstellung als Rest anfällt. Diese Teppichschnitzel aus synthetischen Materialien stellen keinen zugelassenen Reitplatzbelag dar.

Die Verwertung von Abfällen hat nach dem geltenden Abfallrecht ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Die Verwendung der aus synthetischen Materialen bestehenden Teppichschnitzel als Reitplatzbelag erfüllt diese Voraussetzung nicht. Durch Witterung und Anhaftungen an Pferdehufen kommt es zu einer Verteilung der Kunststoffpartikel in der Natur und damit zu  einer Umweltverunreinigung. Auch durch die mechanische Beanspruchung des Materials beim Reiten gelangen Mikroplastikteilchen in die Umwelt.

Für Fragen und Informationen zur ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallentsorgung steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises Göttingen unter den Telefonnummern 0551 525-2473 und 05522 969-4777 zur Verfügung.

 

Anzeige